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und insbesondere zur Benrthcilnng dcr späteren Auklngcu, dirihn auch vou katholischer Seite trafen, ist nur, waS cr überseine Stellung zu den Katholiken in einem Berichte an denKaiser vom 28. März mittheilt >). Die Katholiken glaubten,weil die Rebellion eigentlich nicht von ihnen, sondern von denAkatholischcn ausgegangen, anch von allen Folgen des Aufstandcöfrei zu sein. Fürst Karl fand im Allgemeinen ihr Begehre» nichtunbillig, glaubte sie aber dcßhalb nicht von den Stenern undAnfingen, sowie insbesondere von dcr Einquartierung befreien zukönnen, zumal es auch des Kaisers Intention gewesen, die ganzeSache nicht für eine Rcligionsangclcgcnheit, sondern für einRebcllionswcscn zu halten. Damit nun waren die Katholischensehr unzufrieden, suchten auch andere abzuhalten, das Gebührendezu leisten, und gingen von Haus zu Hans zu einer Beschwerdebei dem Kaiser aufzuhetzen, obwohl doch keinem, sagt der Fürst,die Billigkeit versagt worden sei, der sich mit vernünftiger Prä-tcnsion gemeldet habe. Wenn einzelne Unregelmäßigkeiten beidcr Einquartierung vorgekommen und nicht sogleich wieder gutgemacht worden, so sei das die Schuld der Soldatesca, „derenich nicht zu commandiren und also bei ihnen keinen Gehorsamgehabt, sondern alles nur bittweise an andere gelangen lassenmüssen". Er bittet den Kaiser, das in Betracht zu ziehen, wennKlagen bei ihm einliefen, und ersucht zugleich um Bescheid, obdie Katholischen in Städten wie auf dem Lande von allen undjeden Auflagen und Contribntionen durchaus eximirt seien. Diesdcr Inhalt des Schreibens vom 28. März.
Die eigentlichen Berichte über den Prozeß beginnen miteinem Schreiben des Fürsten an den Kaiser vom 7. Aprils.Darnach stellten sich die zur Commission verordneten fremdenHerren dem Fürsten am 13. März mit ihren Bollmachten vorund am 15. constituirte sich das Gericht in erster Sitzung. Die
-) dsElvert, 43.2) Ebendort, 40.