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Ausführung beschränkt, die Linie seines Handelns ist ans dasbestimmteste vorgczeichnct.
Fürst Karl empfing das Schreiben des Kaisers nenn6, Februar, dnS der Zufall zuerst nach Dresden geführt hatte,erst am 20. desselben MematS. Sofnrt setzte er sich mit Tillyund Wallcnstcin, der damals Oberster war, in Verbindung, undnoch denselben Abend wurden diejenigen Personen, welche inPrag anwesend waren, gefangen genommen und an die vomKaiser bezeichneten Oertcr gebracht, entweder auf daS PrägerSchloß in den weißen Thurm oder ans die Rathhänser. EinSchreiben deö Fürsten vom 24. Februar gicbt ausführlichenBericht darüber >). Darnach folgt er genau der Vorschrift; woer abweicht, wie in Bezug ans einzelne Personen, bei denen erdie Haft für unnöthig und unverdient hält, giebt er die Gründean; worüber ihm Verhaltungsmaßregeln fehlen, das überläßt eralles der kaiserlichen Entscheidung. „Also soll auch noch fernerzu Eurer kais. Majestät gewünschter, glückseliger Anherkunst (diebeschlossen war und in Aussicht stand) und Disposition allesund jedes salvirt und nnverwendet bleiben". In einem folgen-den Schreiben vom 27. Februars erbittet er sich Vorschrift,wie es mit den Frauen der Rebellen zu halten, die von deneingezogenen Gütern ihr Eigenes oder ihre Mitgift oder sonstihren Unterhalt verlangen.
Während Fürst Karl in ferneren Relationen vom 27. Fe-bruar, vom 4. und 5. März Bericht über die verschiedenenminder wichtigen Anordnungen erstattet, die er getroffen habe,insbesondere auch über den Zustand der Münze und die betref-fenden Maßregeln, hatte der Kaiser bereits am 12. Februarein ordentliches Gerichtsverfahren wider die Rebellen angeordnetund dem Fürsten davon Mittheilung gemacht P. Die Entschließung
>) d'Elvert, a. a. O. 30.
-) Ebendort 33.
2) Dieses kaiserliche Schreiben vom 12- Februar, auf welches sichder Fürst Karl in seiner Antwort vom ö. März beruft, befindet sich nicht