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Dohna; sie starb aber bereits 1691 >). Sic war die letzte desälteren Zweiges der Christophschen Linie zn Nikolsbnrg, der alsomit ihr zu Ende ging.
o. Der jüngere Zweig oder die Nachkommenschaft Leonhards I>
Der jüngere Zweig der Christophschen Linie hatte zumStammvater Leonhard I., welcher mit Katharina von Boscovitzverheirathct gewesen. Aus dieser Ehe stammten zwei Söhne,Christoph IV. und Leonhard II. Der letztere starb in jungenJahren, wie es scheint, noch unmündig, denn als solcher wirder 1552 zuletzt erwähnt. Er kommt überhaupt nur ein paar Malin den Verträgen vor, nämlich 1549 und 1552 in denen über dieHinterlassenschast Georgs VI. 1542 soll er an der UniversitätWien studirt Habens; er müßte aber damals noch sehr jung,höchstens vierzehn Jahre alt gewesen sein.
Christoph IV., der ältere Bruder, ist für die Geschichtedes Hauses Liechtenstein von höchst verhängnißvoller Bedeutung,indem durch seine Schuld die bedeutendste Besitzung des Hauseswelche mehrere Jahrhunderte der eigentliche Sitz gewesen warnämlich Nikolsbnrg, verloren ging. Auch Christoph ist zuerst inden Verträgen von 1549 und 1552 erwähnt. Der erstere be-stimmt die Theilung der Hinterlassenschaft Georgs VI., wovonalso auch Christoph seinen Anthcil erhielt, der zweite enthälteinige Nebenbestimmungcn, die damit in Verbindung standen.Es ist für das Folgende bemerkenswert!), daß dabei die Bestim-mung einer früheren Einigung wiederholt wurde, wonach dereine sein Erbtheil nur mit Wissen und Willen der anderenverkaufen solle. Zn dieser Zeit stand Christoph noch unter derVormundschaft von Georg Hartman», welche bis zum Jahre1555 dauerte. Von diesem Jahre ist die Abrechnung, laut welcher
>) d'Elvert, Mähr. u. schlesische Chroniken, des Rathsherrn GeorgLudwig Chronik von Brünn 62 (Quellenschriften zur Gesch. Mährens:c.).
2) Raupach, Evangel. Oesterr., Forts. I. Theil, S. SV.