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verbrannten beide und richteten außerordentlich viel Uebel an^).Solche Raub- und Verwüstungszüge wiederholten sich in dennachfolgenden Jahren.
Hartneid, so in die großen Angelegenheiten mitverwickelt,suchte den Privatfehden ein Ende zu machen. So endigte er auchden langen Erbschaftsstreit mit dem alten Gegner und VerwandtenRcinprccht von Wallsec, der noch kurz vor dem Tode Heinrichsneu aufgelodert war. Er versöhnte sich nicht bloß mit ihm undverwandelte den langen Streit in Frieden und Freundschaft, son-dern es wurde auch ein Bündniß aufgerichtet zwischen Reinprechtdem Alten (er starb 142Z) und seinem Sohne gleichen Namenseinerseits und Hartneid andererseits. In der darüber ausgestelltenUrkunde von 14212) verspricht Reinprecht seinem BundesgenossenHartneid gegen alle Feinde und Gegner ans seine Ermahnungbeizustehen, ausgenommen gegen Kaiser Sigmund und HerzogAlbrecht. Wahrscheinlich war es zu dieser Zeit, daß der jüngereReinprecht, Hartneids Tochter Katharina heirathete ^).
Von Hartneid erwähnen wir noch den Ankauf der FesteBaumgarten von Alber Schweinhard, deren Belehnung durchHerzog Albrecht er im Jahre 1425 erhielt H. Er starb im Jahre1427, mit Hinterlassung einer noch unverheiratheten Tochter Annaund eines unmündigen Sohnes Matthäus. Ob Katharina nocham Leben war, erscheint zweifelhaft, da Reinprecht von Wallscezugleich mit dem Grafen Hans von Schaumberg (dem Gemahleiner anderen bereits, verstorbenen Tochter?) auf alle aus Erbschaftund Testament etwa hervorgehenden Rechte und Ansprüche ver-zichtete; dagegen traten beide in eine Art Vormundschaftsverhältnißzu Anna und Matthäus, denn deren Vettern Hans und Ulrich,Christoph und Georg sollten über beider Vermögen, Besitzungen,Rechte, Gülten, Leute u. s. w. nichts entscheiden dürfen ohne ihr
-) Pez I. 733; Lichnowsky V. 237.
2) Liecht. Archiv P. S.
2) Hoheneck I. 604.
») Liecht. Archiv A. 20.