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dic Urkunden, welche das Hofgericht (einen Hauptpunkt des Strei-tes) betreffen, dem Bischof Georg von Tricnt übergeben werden,der sie bis zun? Tage des Zusammentritts der sechzehn Schieds-richter behalten »verde. Ergehe über das Hofgcricht vor demGeorgitag ein entscheidendes Urthcil, so solle der Bischof dieBnndeSbriefc zerstechen und vernichten, die Hintcrgang- undSpruchbriese der früheren Zeit aber dem König Sigmund ein-händigen; erfolge dieses Urtheil bis zun? Gcorgitage nicht, sogebe der Bischof die Briefe jeder Partei zurück. Georgs vonTricnt Bemühungen wurden wenigstens insoweit von Erfolg ge-krönt, als, lvcnn auch kein eigentlicher Friede abgeschlossen wurde,doch wenigstens ein Waffenstillstand dem vielgcplagtcn LandeRuhe verschaffte und zur großen Wohlthat wurde. Nichtsdesto-weniger gelang es auf dem Landtage des nächsten Jahres 1409den vereinten Bitten und Verwendungen einer großen AnzahlHerren und der Universität nicht, von den Herzogen dem gefan-genen Bischof Freiheit und die Rückkehr in sein Bisthum zubewirken. Der Haß und der Vorthcil Herzog Friedrichs, derdas Bisthum durch seine Näthe verwaltete, war größer als dasVerdienst Georgs.
Doch gaben die Herzoge insoweit nach, daß mau beider-seits den Erzbischof Eberhard von Salzburg und außer ihm denBischof Ulrich von Brixcn, Bischof Ulrich von Lavant, Ulrichvon Weißprinch, Schloßhanptmann in Kropfsberg, und OswaldTörringer, erzbischöflichcn Hauptmann, zu Schiedsrichtern be-stimmte. Es mochte vielleicht dazu beitragen, daß Georg denHerzog Friedrich und alle die Seine??, welche an der MißHellig-keit schuld waren, in den Bann gethan hatte. Die Schiedsrichterkamen ii? Schwatz zusammen und fällten unter der Obmannschaftdes Erzbischofs am 19. Octobcr 1409 den folgenden Spruch >):Vorerst solle der Herzog Friedrich den Bischof Georg gänzlichfreilasse?? und ihn? helfen und beistehen in Alle???, wozu er von
'^Brandis, a. a. O. 30V.