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1 (1868)
Entstehung
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findet sich bei Duellius abgebildet >). Zu der wichtigen undangesehenen Stelle eines Dompropsten von St. Stephan in Wienwar er aber bereits im Jahre 138l, damals wahrscheinlich nochziemlich jung, berufen worden. Er war der dritte in der Reihen-folge der Dompröpstc. Mit dieser Stellung war er zugleichKanzler der neu errichteten und noch in werdender Vollendungbegriffenen Universität Wien. Als Kanzler hatte er über dieBeobachtung aller Gesetze und Einrichtungen, über das Lebenund Gedeihen der jungen Universität zu wachen, wie ihm auchsonst mancherlei bestimmte Rechte zustanden, und er scheint sich,was namentlich ans späteren Ereignissen hervorzugehen scheint,die Zuneigung aller Angehörigen dieser gelehrten Anstalt erworbenund ein gutes Andenken bei ihnen hinterlassen zu haben. Eskonnte aber auch nicht ausbleiben, da die Universität erst imWerden war, manche Bestimmungen, Gebräuche, Satzungen nochnicht feststanden, sondern sich erst bildeten, daß der Dompropstmit den Leitern und Lehrern in Compctenzstreitigkeiten gerieth.So wünschte Herzog Albrccht III., daß die artistische Facultätan die Baccalarien, die sich ordnungsmäßig um die Licenz be-worben und die Prüfung pro iicmntiatn bestanden hätten, dieErtheilung des akademischen Grades vornähme. Dein Wunschedes Herzogs entsprechend, machte der damalige Rector Johannvon Meigen den artistischen Dccan Stephan von Entzensdorfund den Univcrsitätskanzler und Propst von St. Stephan Georgvon Liechtenstein mit der Sache bekannt, der letztere aber erhobWiderspruch und es entstand zwischen ihm und der Facultät einStreit. Der Kanzler wollte die Magister bestimmen, welche die Prü-fung der Licentianden vornehmen sollten, es behauptete aber dieFacultät zu dieser Bestimmung selbst das Recht zu haben. Sie gabjedoch soweit nach, daß sie erklärte, für diesmal auf den besondernlandesfürstlichen Wunsch hin nachgeben zu wollen und dem Kanzlerdie Wahl der prüfenden Magister zu überlassen, jedoch unbe-

>) List. orä. taut. III. 127 (Tafel).