Druckschrift 
1 (1868)
Entstehung
Seite
311
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Adolfs nicht rechnen konnten, so nützte ihnen derselbe doch dnrchdie Empfehlung ihrer Sache bei dem Könige Wenzel von Böhmen,an den sie sich um Hilfe zu wenden gedachten. Zwar wendetenmanche ein, besser sei immer noch die Herrschaft der Schwabenals die der Böhmen, die man bereits genugsam kennen gelernthabe, dennoch wurde in jener Versammlung zu Stockeran dererste Beschluß dahin gefaßt, eine Gesandtschaft an den Königvon Böhmen zu schicken und ihn zu bitten, sich ihrer Sache mitthatsächlicher Hülfe anzunehmen. Zu Gesandten wurden erwähltHeinrich von Liechtenstein und der Herr von Hachenberg. Dieseerreichten auch, daß König Wenzel schriftlich seine Hülfe versprach.

Der zweite Beschluß, der zu Stockeran gefaßt wurde, warder, eine andere Gesandtschaft, bestehend ans den drei oben nebenHeinrich von Liechtenstein genannten Führern des Aufstandes nebstHadmar von Stubenbcrg, an den Herzog Albrccht zu schickenwegen Abhülfe ihrer Beschwerden, insbesondere auch um Bestäti-gung ihrer alten Privilegien zu ersuchen. Der Herzog verlangtegenaue Formulirung ihrer Gesuche, um sich mit seinen Räthenüber die einzelnen Punkte bcrathen zu können. Diese Antwortbrachten die Gesandten den Ihrigen zurück, die sich mittlerweilein zweiter Versammlung zu Trübensee eingefunden hatten. Kei-neswegs zufrieden mit der scheinbaren Nachgiebigkeit des Herzogs,stellten die Herren eine Anzahl Forderungen, darunter die eineans die Entfernung der Fremdlinge sich bezog; eine andere ver-langte, daß künftig ohne Wissen und Willen der Landherren leinGeld mehr in das Ausland geschickt werde. Der Herzog, wohldie Verbindung seiner Gegner mit Böhmen und dem KönigeAdolf fürchtend, zeigte sich geneigt, die Forderungen zu befrie-digen, nur sollten ihm vier der Schwaben gelassen werden, Her-mann von Landenberg und die drei Brüder von Wallsee. Gradeaber diese waren am meisten verhaßt, und so wurde die Be-dingung verworfen. Da brach Herzog Albrccht die Verhand-lungen ab und entschloß sich mit Gewalt den Widerstand zubrechen.