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In dieser Zeit seiner Landeshauptmannschaft und seinesLandrichterthums >) begegnen wir Heinrich von Liechtenstein nocheinige Male. So bezeugt er im Jahr 1260 die Urkunde, mitwelcher die Königin Margaretha die Grafschaft Razk an Wochovon Roscnberg verleiht 2), desgleichen diejenige, womit KönigOttokar mit Zustimmung seiner Gemahlin Margaretha und denEdlen Oesterreichs die Kirche in Lenbendorf mit dem vollen Rechtdes Patronats dem Meister und den Brüdern des deutschenOrdens übergibt 2). Am Ende des nächsten Jahres (2. December1261) befand er sich mit Ottokar zu Klosterneuburg und bezeugtedort die Urkunde, mit welcher derselbe seine Ansprüche auf Ko-gelbrnnn an das Stift Klosternenbnrg verlieht). Am 1. Mai1262 befand er sich mit ihm zu Wien, und hier war es andiesem Tage, wo König Ottokar die alte Verleihung von Nikols-burg und alle damit verbundenen Privilegien mit neuer Urkundebestätigte. Die Art, wie es geschah, zeigt, daß das alte Freund-schaftsverhältniß fortgedauert hatte und Heinrich den alten Ver-diensten nur neue hinzugefügt haben konnte. „Unserem geliebtenund getreuen Heinrich von Liechtenstein und allen seinen Erbenbeiderlei Geschlechts erneuern wir das einst gegebene Privilegium,aus Rücksicht ans die vielen und großen Verdienste, welche erunserem Vater seligen Andenkens und uns selbst nicht ohneschwere Gefahr seiner Person und nicht ohne den größten Auf-wand seines Vermögens geleistet hat und noch treu, nützlich ustdstandhaft leistet, jenes Privilegium über die Herrschaft in Mois-burg mit allem Zubehör, Aeckern, Wein- und Obstgärten, be-bautem und unbebautem Land, Wäldern, Wegen und Stegen,Jagden, Fischfang, Wiesen und Wässern u. s. w., und wir wollen,daß er das alles, er und seine Nachkommen beiderlei Geschlechts
>) Muchar II. 332, III. 28.
ch Archiv für Kunde österr. Gesch. 1849. I. Bd. 190.
2) Boczek, tüoüox Nornvins VI. 363.
4) Vontos II. Abth. 10. Bd., Urkundeubuch von Klosternenbnrg1. Bd. 14.