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1 (1868)
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so wichtig war, daß Heinrich von nun an, zur Unterscheidungvon seinen beiden Brüdern von Nora» und St. Pctroncll, denBeinamen von Nikolsburg annahm und daher auch wohl seineResidenz von Schloß Liechtenstein auf jenes mährische, an derösterreichischen Gränze gelegene Schloß verlegte.

In der erstercn Urkunde, welche zu Brünn vom 14. Ja-nuar 1249 datirt, erklärt Ottokar (noch unter dem Namen Prc-mysl), daß er es für angemessen halte, diejenigen zu belohnen,welche sich um ihn und seinen Vater, den König Wenzel, Verdiensteerworben Hütten; deßhalb gedenke er der ergebenen und treuenDienste, welche der edle Mann Heinrich von Liechtenstein ihmund seinem Vater erwiesen habe, und schenke ihm und seinenErben die Villa Nikolsburg zum Eigenthum, sofern Wilhelmvon Dürnholz und sein Bruder Hermann darauf Verzicht leisten,und niemand solle ihn und seine Erben in dem Besitz dieserVilla verhindern oder belästigen. Als Zeugen erscheinen anwesendder Bischof Bruno von Olmütz, Graf Otto von Plauen, Hanlovon Löwenberg, Sdezlaus von Sternberg, verschiedene edle mäh-rische Herren und aus Oesterreich noch Pilgrim von Schwarzenau,die Brüder Friedrich und Konrad von Gcrlochs, die BrüderAlbert, Heinrich und Dietmar von Baumgarten und noch mehrereandere.

Die zweite Urkunde, am 17. November desselben Jahresebenfalls zu Brünn ausgestellt, lautet im Eingang der elfterengleich und enthält eine Erneuerung der Schenkung durch denMarkgrafen nur mit dein Unterschiede, daß erklärt wird, wieWilhelm von Dürnholz freiwillig auf Nikolsburg, das er vomMarkgrasen verlangt, Verzicht geleistet habe. Die Zeugen sindwiederum österreichische und mährische Herren und theilweise die-selben, welche die erste Urkunde bezeugt haben').

>) Beide Urkunden sind abgedruckt bei Dobuer, lckon. bist. Los-mias IV. 262. 263, n. Boczck, Ooäsx bloravias III. 103. IIS; bezweifeltvon B ö h m c r, lisxesta Inipsrii 12461313. 426; die Aechthcit vertheidigtLorenz, a. a. O. 85. Im liechtensteinischen Archiv waren diese Urkunden,