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1 (1868)
Entstehung
Seite
253
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wurde ein Befehl des Kaisers in Betreff dieser Lehen erlassen'),Am Palmsonntage 1468 entschied NicolauS als kaiserlicher Com-missär mit Wolfgang Guttenstcincr und Konrad Wclzer einenlangwierigen Stroit zwischen den Bürgern zu Neumarkt und demStift St. Lambrecht 2). Umgekehrt hatte zehn Jahre später derAbt von St. Lambrecht im Auftrag des Kaisers einen Bcsitzstreitzwischen Nicolaus von Liechtenstein und dem Dcchantcn WilhelmWclzer zu Gurk zu schlichten^).

Bis zum Jahr 1469 haben wir Nicolaus dem Kaiser zuverschiedenen Diensten in der Hcimath und in der Fremde erge-ben gesehen; seit diesem Jahre traten zum ersten Male MißHel-ligkeiten ein. Der stcirische Adel hatte bis dahin dem Kaiser treuzur Seite gestanden, während der österreichische in unaufhörlichenStreitigkeiten und Fehden mit ihm lebte. Als der Kaiser aber1469 in Rom war, bereitete sich große Unzufriedenheit gegen ihnvor, die bis zu offener Gewaltsamkeit ging. Die Ursache scheint dienämliche gewesen zu sein, welche ihm schon viele Unannehmlichkeitbereitet hatte. Er hatte seinen Kriegsleuten, besonders den Feld-hauptmännern, den schuldigen Sold nicht ausgezahlt, und es künde-ten ihm nun einige stcirische Adligen, wie es die österreichischen schonöfter gcthan, Krieg an. Es waren solche, die bis dahin seine verdien-testen oder ältesten Freunde gewesen waren, der tapfere AndreasPaumkircher, der den Kaiser zu Neustadt gerettet hatte, der eben-erwähnte Andreas Grcisenecker, des Kaisers Rath, Johann vonStubcnberg, Johann von Pösing und auch Nicolaus von Liechten-stein ^). Viele Orte wurden von ihnen geplündert, mehrere Städteund Schlösser erobert. Als aber der Kaiser in seine Länder zurück-kehrte, wurden Johann von Stubcnberg und Nicolaus von Liechten-stein, bei dem die wiederauflcbendc Erinnerung an das alte und solange freundschaftliche Verhältnis) zum Kaiser über die Einflüstcrun-

1) Archiv für Kunde österr. Gesch. X. 483. Str. 909. 910.-1 Muchar VIII. 50.

2) dlouuiu. Iludsv. 1. Abth. II. 779.

<>) .-Vinl.Nvn ^ustrio-OIui uvullensos II. 218 ; Muchar VIII. 53.