Druckschrift 
1 (1868)
Entstehung
Seite
234
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viermal berufen worden, aber niemand erschienen sei. Zwei Jahredarauf starb Leonhard und das Erbe fiel an die erwähnte Cres-ccntia, Konrads von Kreig Gemahlin und ihren Bruder Hans vonStubenberg, beide Kinder der Anna von Liechtenstein, Tochtervon Andreas und Schwester von Rudolf IV. Diese Linie starbalso mit Leonhard aus. Das Erbe, das alte Stammeigcn desHauses, wurde so getheilt: Cresccntia erhielt die Feste Liechten-stein mit aller Herrlichkeit, Zugehörungen und Rechten, mit demKirchcnlehcn der Kapelle im Hanse Liechtenstein; Hans von Stu-benberg erhielt die Feste Frauenbnrg mit aller Zugchör sowie dasKirchenlehen der Pfarrkirche daselbst. (Auch ist dem obgcnanntenHerren Hansen von Stubenberg und allen seinen Erben gevallendie Aemter, Güter und Gült mit allen ihren Zugchörnngcn undRechten für den Viertheil, so er voraus gehabt in allem demErbe und Gut, so Herr Licnhart von Liechtenstein seliger hinterihm gelassen hat und der den benannten Herrn Hansen vonStubenberg von weiland Herrn Hansen von Liechtenstein unscrmlieben Oheim seiner Mutter Bruder seligen anerstorbcn ist.")Für den Todesfall des Stubenbergers oder im Fall des Aus-sterbens seiner männlichen Nachkommen sollte sein Theil ausCrescentia und ihre Erben übergehen ^). Die Ansprüche der ihrenSohn überlebenden Wittwc Rudolfs wurden, wie wir eben gesehenhaben, von den beiden Haupterben mit 2800 Goldgulden ab-gefertigt.

In diesen Urkunden ist mehrfach auch eines bereits verstor-benen Johann von Liechtenstein gedacht als eines Bruders derAnna von Stubenberg, Jacobs Gemahlin, dessen Erbe mit aufJacobs Kinder und auf Lienhart überging. Ohne Zweifel waralso auch er ein Sohn des Andreas. Er ist schon einmal obenmit seinem Bruder Rudolf beim Verkauf Zwettls im Jahr 1419erwähnt worden. Die erste, und außer den erwähnten, ziemlichalleinstehende Nachricht datirt schon vom 21. April 1393, an

>) Notizblatt 18SS. 347 Nr. 441; vgl. Nr. 442. 443, wo weitereAbmachungen der beiden Erben.