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dahin aus, daß man alles, was beiderseitig geschehen sei, völligdahin gestellt und abgemacht sein lasse, daß ferner die Gefangenenzurückgestellt würden und ebenso Hermann Waldner alles zurück-gebe, was er dem liechtensteinischen Landrichter abgenommen habe,nämlich ein Pferd, ein Panzer, zwei Armbrüste, ein Schießzeug,ein Schwert, ein Küchemncsser und zwei Sporen.
Müssen wir hiernach wohl annehmen, daß Otto V. nochim Anfang des Jahres 1415 am Leben war, so wird seiner imJahr 1420 als eines Verstorbenen gedacht in einem Theilvertrageder stubenbergischcn Brüder über die vom „verstorbenen Ottenvon Liechtenstein und dessen Sohn Ulrich Otten gekauften Güter".Mit diesen Gütern werden wir wohl wieder an den Versatz vonMurau durch Friedrich II. und die Geldangelegenheit Ottos vomJahre 1401 mit den Stnbcnbcrgcrn erinnert.
Im klebrigen haben wir von Ulrich Otto wenig Nachrich-ten. Im Jahre 1414 belehnte ihn Pfalzgraf Heinrich in Kärn-then mit dem Murauer Landgerichts). Am 14. October 1421eignet Erzherzog Ernst zu Graz dem Propst Ulrich und demKapitel zu Seckau die Tafern zu Predigern, die Ulrich Otto zuLehen gehabt und dem Kapitel verkauft hatte 2). Es scheint, alsob er noch im Jahre 1426 gelebt habe, denn es findet sich eineallerdings nur beiläufige Erwähnung, die aber nicht auf seinenTod schließen läßt»).
In derselben Urkunde vom 24. Juni 1426, worin Cres-centia, Jakobs von Stubenberg Tochter, aus ihr Erbe verzichtetmit Ausnahme dessen, was ihr liechtensteinischerseits zufallenwürde, finden sich noch mehrere liechtensteinische Namen erwähnt.Crescentia nennt ihre Mutter Anna geborne Liechtenstein undderen Bruder den bereits verstorbenen Hans. Aus anderen Um-ständen, die wir weiter unten berühren, ist zu schließen, daß dieseAnna nicht Ottos V. Tochter, sondern eine Tochter des Andreas
>) Urkunde in Murau.
2) Lichnowsky, V. Regg. 2042.
») Notizblatt 1859. 332 Nr. 412.
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