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1 (1868)
Entstehung
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209
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hatte er au seine Vetter Ulrich und Heinrich vvn Meissan eine Schad-loSerklärung auszustellen, weil sie für eine Summe van 400 Pfund,die ihm Ulrich v. Pottendarf geliehen hatte, Bürge geworden waren i).

Am 10. Februar 1364 schlössen die beiden GesammthäuserLuxemburg nnd Habsburg, erstereö ans dem Kaiser Karl IV., sei-nem Sohn, dem Könige Wenzel, und dem Markgrafen Johann vonMühren bestehend, letzteres durch die Herzoge Rudolf, Albrecht nndLeopold und ihre Schwester Margaretha vertreten, einen Erbfolge-Vertrag, durch welchen der gegenseitige Erbanfall aller ihrer Länderbei gänzlichem Aussterben oder Abgang aller männlichen und weib-lichen Leibcserben festgesetzt wurde, mit Einschluß des ungarischenKönigshauses. Dieser Vertrag wurde nach und nach von denStädten und den Herren anerkannt. Am 4. April thaten dies zuzu WienAndreas und Jans von Liechtenstein von Judenburg"nebst den Grafen von Schaumberg und Cilli und anderen Herren 2).Im Jahre 1365 finden wir Andreas zweimal mit Herzog Rudolf,einmal als Zeugen der Uebergabc des Schlosses Spielberg andas Kloster St. Florians, das andere Mal bei der Gründung derStadt Rudolfswcrth in Krain H.

Unter dem Jahr 1366 hat Hanthaler das Siegel desAndreas von Liechtenstein abgebildet; es enthält aber nichts alseinen Helm mit einem Flügel darauf, den ein Schrägbalken durch-schneidet, und die Umschrift 8. Enstes« 4s Istosttönstaiir undaußerdem die Inschrift Oarnsrarii Ltiris. Das Siegel gehörtzu einer Urkunde, in welcher Andreas einen Schiedsrichterspruchzwischen dem Kloster Listenfeld und Stephan von Hohenberg be-stätigt. Im Jahr 1372 führt ihn Hanthaler wieder als Zeugenans bei einem Tauschvcrtrag von Stephan und Konrad vonHohenberg mit Johann von Wildeck°).

9 Licchtenst. Archiv Repert. 1°. 5.

ch Lichnowsky, IV. 74. Repert. 588.

2) Kurz, Herzog Rudolf IV. 406.

ch Valvasor, III. 480.

ch II., 6. Taf. XXXVI. ; ib. 76.

°) A. a. O. 76.

Falle. Liechtenstein. 14