Obwohl die Urkunde somit den Schein der Echtheit für sichhat, glauben wir doch, daß irgendwie eine Fälschung oder einJrrthnm vorliegen muß, denn erstens ist es nach den übrigenLebcnsnachrichten, wie eben auseinandergesetzt, höchst unwahr-scheinlich, daß Rudolf schon so früh als Nrtheilshclfcr oderZeuge vorkommen sollte, zweitens konnte er damals unmöglichden Titel Kämmerer von Steiermark führen, der seinem Vatererst 1286 zum erstenmal beigelegt wird, und drittens endlichwar Ulrich von Liechtenstein, Rudolfs Großvater, damalsbereits unzweifelhaft gestorben. Von einem anderen Rudolfund einem anderen Ulrich wissen wir zu dieser Zeit nichts,und selbst wenn sie cxistirt hätten, so würde immer noch dereainei-ai-ins Ltiris mit seiner unlösbaren Schwierigkeit übrigbleiben. Dazu kommt nun noch, daß derselbe Streit zwischendem Hospital und einem anderen (?) Erchenger von Landcscrebereits im Jahr 1211 stattgefunden hatte und damals durchHerzog Leopold VI. entschieden war, laut einer vom 18. Julizu Graz datirtcn Urkunde, welcher Dietmar von Liechtensteinals Zeuge gedient hat. Diese zweite Urkunde scheint imOriginal nicht vorhanden zu sein; der Abdruck in den „Mit-thcilungcn" ist nach einer im Jahre 1651 gemachten Abschriftim Archiv des Joanneums in Graz genommen, währendMciller in den Rcgcsten den Abdruck in Hormayrs Archivzu Grunde gelegt hat. Beide stimmen aber in der Schreibungder Namen durchaus nicht überein. Also genug der Gründefür uns, um von jener frühen Erwähnung Rudolfs vonLiechtenstein oder der verspäteten seines Großvaters Ulrichvöllig abzusehen.
Die älteste Nachricht, welche uns der Reimchronist Ottv-kar, der Freund und Schützling ihres Vaters, mittheilt, betrifftbeide Brüder zusammen und ertheilt ihnen gleich im Beginn
st Heft IX. 217.2) 107.