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im Stande aus den Erwähnungen anderer Personen, wenig-stens annähernd die Zeit zu bestimmen.
Im Klosterncuburger Saalbuch, dem wir fast sämmtliche^Angaben über Hugo von Liechtenstein verdanken, ist das Be-kenntniß einer gewissen Engela enthalten, welche sich, wie sieerklärt, durch ein Gottesurthcil mit heißem Eisen zur Zeit desMarkgrafen Leopold und des Propstes Hartmann von un-gerechter Herrschaft befreit habe ft. Unter den Zeugen findetsich neben anderen österreichischen Herren Hugo von Liech-tenstein. Der erwähnte Hartmann war Propst von Klosterneu-burg von 1133 bis 1142. Unter dem Markgrafen Leopoldkann sowohl der dritte wie der vierte dieses Namens gemeintsein, da der dritte im Jahre 1136 starb und ihm sein Sohngleichen Namens folgte. Da nun aber auch Leopold IV. bereits1141 starb, so muß die erwähnte Erklärung in die Jahre von1133 bis 1141 fallen.
Auf dieselbe Zeit führt uns eine andere Angabe desSaalbuchs wonach Markgraf Leopold dem Stifte von Klo-sterneuburg eine Mühle bei Krems schenkte, welche Schenkung„Irna eis liolltsustsiirs" mit anderen benachbarten Oesterrei-chern bezeugt. Meiller H setzt dieselbe in das Jahr 1141, indas Todesjahr Leopolds IV, wohl nur, weil er kein bestimm-tes Jahr anzugeben hatte. Bestimmter ist eine dritte Angabcdes Saalbuchs, nach welcher Hugo von Liechtenstein ebenfallsals Zeuge einer Schenkung erscheint, welche Leopold IV. demStifte Klosterneuburg mit einem bei Pyrawart (xiroirinvarto)gelegenen Landgut machte ft. Der Markgraf machte diese Schen-kung „p >ro rscisnrptions pxzcoatornm snorurn", d. h. wohlauf dem Todtcnbctte, also im Jahre 1141.
') Pontes, II. Wth. IV. Bd. 6l.
2) I?o»tss, a. a. O. 140.
») Regg. 28. Nr. 2v.
4) I'ontss, c>. a. O. 142. Meiller, 29. Nr. 26; vgl. Anm. 116.Kalke. Liechtenstein. 2