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Das Zustandekommen eines derartigen, vollständigen Ver-zeichnisses in Form eines verlässlichen Adelslexikons wäre wohlsehr wünschenswerth, denn bei den zahlreichen adeligen Stiftungen,Damenstiften und Familien-Fideiconmnissen, dem Deutschen unddem Maltheser-Orden, dem Institute der k. k. Kämmerer und derSternkreuzordensdamen dürften wohl viele Familien in Oesterreichim eigenen Interesse die Existenz eines Buches wünschen, welchesihnen Auskunft über den Grad ihrer Adelsrechte geben würde.Das von mir gebotene Verzeichniss ist bloss als ein kleiner Beitragzu einem derartigen, die ganze Materie umfassenden Werke auf-zufassen.
Das Bedürfniss nach einem solchen scheint sich bei derböhmischen und später bei der vereinigten Hofkanzlei schon langeZeit fühlbar gemacht zu haben, theils um berechtigten Ansprüchengerecht zu werden, theils um den überhand nehmenden Adels-anmassungen wirksam begegnen zu können, denn darauf weisendie zahllosen Patente hin, welche die Verfolgung derartigerAdelsanmassungen zum Gegenstande haben, und welche sich durchzwei Jahrhunderte mit nur kurzen Unterbrechungen wiederholen.Zu einer definitiven und gründlichen Regelung und Ordnung derAdelsmaterialien ist es aber bis auf den heutigen Tag nicht ge-kommen. Wenn wir trotzdem im Adelsarchive des k. k. Ministeriumdes Innern in Wien ein reiches Documenten- und Aktenmaterialin geordnetem Zustande vorfinden, so verdanken wir dies derEinflussnahme des Kaisers Franz, welcher in Wien am 30. No-vember 1826 folgendes a. h. Handschreiben erliess:
„Lieber Graf Saurau! Es dürfte in vielen Beziehungenvortheilhaft und vorzüglich den Familien-Interessen zusagendsein, wenn eine allgemeine Adelsmatrikel für Meine gesammtenStaaten, mit Ausnahme von Ungarn und Siebenbürgen, etwain der Art, wie sie in mehreren Provinzen rücksichtlich derständischen Mitglieder, insbesondere in Tyrol besteht, verlegtund unter gehöriger Aufsicht in stäter Evidenz erhalten würde. —Ueber die Zweckmässigkeit und Ausführung dieser Ansichthaben Sie nach allfälliger Vernehmung der Behörden, welchedarauf einzuwirken berufen sein können, das Gutachten zuerstatten. Franz."
Es erfolgte nun eine Reihe von Berathungen, Vorschlägenund Gutachten, bis man sich gegen Ende 1828 dahin einigte, dieAnträge des damaligen k. k. IIofkanzlei-Registrators Johann Brett-schneider: „die Adelsmatriken mit Zuhilfenahme der Saalbücher