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nahm. Seinem Vorgänger Hanö Adam') war es durch dieErwerbung der rcichsnnmittelbaren Herrschaften Schellcnberg undVaduz nur gelungen, Sitz und Stimme im schwäbischen Kreisezu erhalte», nicht aber auf der NcichSfürstenbank zu Rcgcns-burg. Vielleicht hätte er auch das erreicht, wenn nicht der Todihn seinen Bestrebungen zu früh entrissen hätte. Sobald derFürst Anton Florian Chef und Regieren des Hauses gewordenwar, begann er das Bemühen von Neuem und zwar mit bessererAussicht auf Erfolg, da er vom Kaiser persönlich mit allemNachdruck unterstützt wurde und man ihm von Seiten derFürsten als dem obersten Minister des Kaisers weniger Wider-stand entgegensetzte. Der Kaiser mochte die Unterstützung umsolieber gewähren, als er sich demselben für alles, was er für ihnund mit ihm gethan und erduldet hatte, verpflichtet fühlenmußte.
So crfloß denn schon am 5. Decembcr 1712 ein Gut-achten beider höheren Rcichscollcgicn auf dem Reichstage zuRcgcnsbnrg, welches die Einführung des Fürsten Liechtensteinin den Rcichsfürstenrath befürwortete, nachdem die kaiserlicheMitthcilung in dieser Angelegenheit erst am 20. April desselbenJahres vorausgegangen war. Es hieß in demselben, daß derFürst Anton Florian von Liechtenstein in Ansehung seiner statt-lichen und vortrefflichen Verdienste, welche er sich um kaiserlicheMajestät, das heilige römische Reich und das gemeine Wesen er-worben habe, für sich und seine männlichen Erben zu Sitz undStimme in dem Rcichsfürstenrath zu admittircn, daß ihm derSitz auf der weltlichen Bank anzuweisen und er der Observanzgemäß zu introducircn sei. Es wurde jedoch die ausdrücklicheVerwahrung gemacht, daß dasjenige, was mit dem gegenwärtigenFalle aus besonderer Ursache geschähe, niemals zu Conscgncnzcnführen solle. Es solle ferner der Fürst Reverse ausstellen wegenAnschaffung fürstenmäßiger unmittelbarer Reichsgtttcr, sowie wegen
>) S. Bd. II. 343 fs.