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Die Edelherren, Burggrafen und Freiherren von Drachenfels
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Regesten, Wolkenburg und Drachenfels betreffend.

scheid und Dyck das Schloss und die Herrlichkeit Alfter mitdem daran haftenden Erbmarschallamte als Lehn des ErzstiftsCöln. Mituntersiegler ist Johann Herr zu Drachenueltz,den er seinen Schwager nennt. (Lacomblet Urkdb. IV.323. Fahne cod. dipl. Salm-Reifferscheid S. 237.)

(130) 1445. Heinrich von Woryngen führt in seinem Siegel einen

Drachen, überdeckt von einem Turnierkragen. (Beyer mittel-rhein. Wappenb. Mnspt.) Wir haben es daher hier sicher mitHeinrich, dem zweiten Sohne des zur Zeit noch lebenden Burg-grafen v. Drachenfels, dem nachmaligen Burggrafen, der zudieser Zeit zu Woringen seinen Sitz gehabt haben wird, zuthun. (v. Ledebur Archiv f. Genealogie I. 21.)

(131) 1446. 5. Jul. Godhard Sohn zu Drachenfels Herr zu Oil-

pruck undVaydt" (advocatus) zu Waldorff Ritter über-trägt dem Erzbischof Jacob von Trier auf zehn Jahre einDrittheil an seiner Burg zu Olbriick, genannt die Vaydsburg(Vogtsburg). (Günther cod. dipl. Bheno-Mosell. IV. 463.)Der Herausgeber fügt die Bemerkung hinzu, dass Godharddiesen Theil der Burg durch seine Gemahn Elisabeth, desPeter v. Eich Tochter, erworben habe und dass die von Eichsolche von den Herren v. Eppenstein und Isenburg als WiedsclieErben erlangt haben.

(132) 1446. 6. Juli. GodartSohn zu Drachenfels Herr zu 0 i 1 -

brücke und Vayt zu W aldorff Ritter stellt dem ErzbischofJacob von Trier einen Lehnsrevers über ein Drittheil derBurg Ruschenberg und über einen Theil an der Voigtei zuBeulich aus; wie damit der Erzbischof des Godart verstorbenenSchwiegerherrn (Schwiegervater) Peter v. Eich belehnt habe.(Günther cod. dipl. Rhen. Mosell. IV. 465.) Auch ander-weitig finden wir:den dritten Theil von Olbrück erhieltGotthard von Drachenfels, als er sich mit Elisabeth,einer Tochter Peters des Jüngern von Eich, vermählte."(Schannat Eiflia illustrata, herausgegeben von Bärscli II.Bd. I. Abtheilung S. 93.) In einem Schreiben noch desKurfürsten Ferdinand von Cöln d. d. Bonn 3. März 1604an den Grafen Wilhelm v. Wied heisst es vom Hause Olbrück,dass solches auf die v. Eich pfandweise, von den v. Eich aufdie Drachenfels uud von den Drachenfels auf die Grafen von