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legerat" die Sammlung und Erhaltung der noch vorhandenen Bestandt,heile desalten Universitäts-Archivs, also auch der Matrikel, zu danken.
Gleichzeitig mit der Erstarkung der Universität trat aber auch die Fragenach ihrer staatsrechtlichen Stellung in den Vordergrund. Die geistliche Gerichts-barkeit des Bischofs von Schwerin war dahingeschwunden und der Rath der StadtRostock strebte danach, die Universität zu einer rein hansischen Anstalt zu machen,worin er von den übrigen Hansestädten, besonders Hamburg, Lübeck, Lüneburg,Bremen, Riga und Reval, nach Kräften unterstützt wurde. Dass die Landesherrendiesem Beginnen nicht unthätig zuzusehen geneigt waren, ist ganz natürlich, undso entspann sich ein Kompetenzstreit, der erst durch die am 11. Mai 1563 ver-einbarte Eormula concordiae (abgedruckt in [Aepinus], Urkundliche Bestät-tigung etc., Beylagen S. 89—98) zu einem den Forderungen der LandesherrenRechnung tragenden Abschluss kam. Nachdem so eine feste Rechtsgrundlage ge-schaffen war, entfaltete sich ein reges Leben und Treiben, um aus den bisherigenprovisorischen Zuständen heraus in eine neue, festgegründete Ordnung zu kommen.Die Statuten der Universität wie der einzelnen Fakultäten wurden einer genauenDurchsicht uud im Bedürfnissfalle; einer gründlichen Umarbeitung unterzogen unddie erwachsenden Protokolle und sonstigen Schriftstücke einer sorgsameren Ordnungund Bewahrung gewürdigt, als in den vorhergehenden Jahren. Wenn auch manchesdavon, wenigstens aus den Akten der einzelnen Fakultäten, im Laufe der Zeitwieder verloren ging, besonders im grossen Brande vom 11. August 1677, so sinddoch die Dekanatsbücher erhalten geblieben und haben für die vorliegende Arbeitmit verwerfhet werden können. Der Erfolg konnte bei so ernstem Streben nichtausbleiben. Schon 1552 hatte Melanchthon seiner Freude über die Blüthe derUniversität Ausdruck gegeben (Schirrmacher, Johann Albrecht I, Th. 1, S. 57) ;doch die eigentliche Blüthezeit der Hochschule tritt erst nach der Beilegung dererwähnten Streitigkeiten und nach der Vollendung der Neuorganisation um dasJahr 1580 ein. Trotz der vielen im 16. Jahrhundert erblühten Schwestern, Wit-tenberg, Frankfurt a. O., Marburg, Königsberg, Helmstädt, wächst die Zahl derBesucher, abgesehen von einigen besonders durch herrschende Epidemieen veran-lassten Schwankungen, bis zum Ende des hier vorgeführten Zeitraumes und langedarüber hinaus, sodass um 1600 die Frequenz der Universität die gleichzeitige vonErfurt weit übertrifft, der von Frankfurt, wenn wir die grosse Zahl derer, diedort nur der akademischen Gerichtsbarkeit, nicht des akademischen Studiumshalber eingeschrieben sind, in Abrechnung bringen, zum allermindesten gleich-kommt und an die Heidelbergs nahe heranreicht.
Die Zusammensetzung des Lehrkörpers sowohl wie der Studentenschaft hatsich etwas geändert; die vom Rathe der Stadt zur Hebung der Universitätberufenen Gelehrten sind fast ausschliesslich Anwohner des Niederrheins, Nieder-länder und Westphalen; bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts stellen die Nieder-lande auch einen nicht unbeträchtlichen Bruchtheil der Studentenschaft, doch tretensie von da ab sehr zurück. Die Livländer bleiben treu; über 350 lassen sich von1500—1611 hier nachweisen, darunter Herzog Wilhelm von Kurland und eine