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<1> (1862) Geschichte der Grafen von Zollern-Hohenberg
Entstehung
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Bald nach dein Antritt seiner Regierung schritt er, sei) es Schulden halberoder aus andern Gründen, zu Veräußerung von Besitzungen, die allerdings meistdem Kern seiner Grafschaft ferne lagen.

In der ersten Hälfte des Jahres t3l9 hatte Burkard (VI.) bereits seinenAntheil an Horb ^ größten Theils an seinen Vetter, Grafen Rudolf I. ver-äußert und dafür von diesem statt ihm schuldiger 350 Mark Silber, seinen Theilder verpfändeten Stadt Do ruft et ten erhalten, welche, wie wir wissen, sein Groß-vater mit Graf Rudolf I. gemeinschaftlich erworben hattet Aber schon imnächsten Jahre trat er sein Pfandrecht auf genannte Stadt um 500 Mark Silberan den Grafen Eberhard von Wirteinberg unter folgenden Bedingungen ab:wenn die ursprüngliche Eigenthümerin von Dornstetten, Hamm ans (Johansen)von Geroldseck Wittwe, Anna, geb. von Fürstenberg, die Pfandschaft um500 Mark Silber von ihm, oder wenn er selbst sie einlösen wolle, so soll derGraf von W. sie ihm um die gleiche Summe wieder zustellen. Würde die Frauvon Gerolds eck Dornstetten von Burkard zurück erhalten, ohne die Ein-lösungs-Summe bezahlt zu haben, in welchem Falle auch dem Grafen von W.die 500 Mark Silber nicht zurückerstattet werden würden, so soll B urkard diesemdafür die Hälfte an der Burg Magenheim und der Stadt Brackenheim solange überlassen, bis er ihm 500 Mark Silber bezahlt haben wird. Von Hohen-berger Seite wurde Graf Wölflin von Beringen, Burkards „Schwester-mann", und von Wirtemberger Graf Eberhard von Landau zu Gewährs-männern bestellt. 3

Schon ein Jahr darauf (1321) verkaufte Burkard um 5250 Pfund Helleran den Grafen Eberhard von Wirtenberg folgende von seiner Mutter aner-erbte, allerdings von seiner Herrschaft Nagold weit abliegende Besitzungen, welchedem Käufer schon bei der Losungs-Angelegenheit von Dornstetten in Aussichtgestellt worden waren: die Hälfte der Stadt Brackenheim, der Burgen Magen-heim und Blankenhorn (O.A. Brackenheim), die Kirchensätze zu Mülhausen

> Doch war er im Jahr 1340 noch Kastvogt der Kirche zn Horb und sei» Sohn Otto(II) Kirchherr daselbst, in welcher Eigenschaft sie mit dem Kl. Reichend ach in Zerwürfnissegeriethen, die ihr Vetter Graf Albrecht von H., Landvogt des Elsaßes, beilegte. S. im Urkd.-Bnch zn >8. Dez. 1340. Horb, und oben bei genanntem Albrecht. — In den Excerpten des 0ru-sius nra. 103. S. 578 wird zu 1320 „Uurobaröus iunior ovmss üo II oben borg xatronusIZodvsio L. ürucis in Horb" ausgeführt.

'' S. im Urk.-Buch zn 7. April 13l9. Rotenburg und oben bei Burkard IV. und Rudolf l.a S, im Urkd.-Buch zu 3. Aug. 1320. Kaltenthal. Die Urkunde siegelte außer dem vonBeringen Herr Aigelwart von Balken stein.

In dem folgenden Jahre sicherte die Wittwe Geroldseck den Grafen v. W. und denGr. B. v. H. in dem Pfandbesitze von Dornstctten. S. im Urkd.-Bnch zn 3. Sept. 1321.Metzingen.