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8 (1890) Ergänzungen und Berichtigungen zu Bd. 1 - 7 : 1085 - 1417
Entstehung
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vnd lehen von rechtes wegen leihen sullen vnd mugen, vns, vnser herschaftevnd sust ydermeinglichen an vnsern vnd iren rechten vnschedlichen vndvnengolten, alle geuerde vnd argeliste awszgeslossen. Des czu vrkund gebenwir im diesen brief uersigelt mit vnserm anhangenden insigel, der gebenist czu Culmnach des nechsten mitwochen noch sante Johanns tage destewfers czu sunbenden, noch Cristi vnsers herren geburte virczehenhundertvnde dornoch in dem funfczehenden iaren.

(JDriginol im «iinigl. lagt. Krm-9rrfjint stt linmbrrg.

Der (stark beschädigte) Revers des Lehensempfängers anscheinend von demselben Datum ebendaselbst.

Vergl. Kr. 498.

D XXXV.

13. Juli 1415.

An burggraue zu Nürnberg wegen Brissenstatt, an bischoff Johansenvon Brun volgen zu lassen.

Wir Wentzlaw von gottes gnaden romischer konig, zu allen zeitenmehrer des reichs vnnd kunig zu Behem, emtbietenn dem hochgebornenJohansen burggraffenn zu Nurmbergk, vnserm liebem schwager vnnd furstenn,vnser gnade vnnd alles gut. Hochgeborner lieber schwager vnnd fürst.Wann wir vnser schlösse vnd stette mit namen Heidingsfeldt, Bernheimvnd Prisenstat inn Franckenn gelegenn furbess mehr bei einander haltennvnnd vonn einander nicht scheidenn wollen, vnns vnd der cron zu Behemzu sonderlichem nutze vnnd frommen, vnd darumb habenn wir dem erwurdigenJohansenn 1 ) bischoff zu Wirtzburg, vnserm furste nn vnnd liebenn andechtigenn,mit vnsern konigelichenn briffen ernstlich beuohlen, dass er vnser stattPrisenstat. mit der behaussung doselbst mit solcher suma geldes, darumb dudie vom strengenn Bickinger von Seinssheim, vnserm vnd des reichs liebengetreuen, des ehegenanten Johansen hoffmeister, an dich vonn vnsern wegenngelost vnnd gebracht hast, vonn dir an sich zu vnsern handten bringen vndlosen solle. Dauon so ist vnser ernste meinunge vnd wollen gehabt habenn,das du von dem ehegenanten Johansen solch summa gelts nemest vnd indei ehegenanten vnser statt mit der behaussung© doselbst zu hand zu vnsernhandten abtrettest, als du das zu thun pflichtig bist, vnd tliue hieran dhein