I lg II. Lehngütcr von Kurmainz.
lang unabgclöst und hatte dadurch die Natur des Eigenthums an- ^genommen, als sie im Jahre 1536 (Urkb. 348) sehr uncrwaiUgekündigt wurde. Das verursachte große und weitläufige Streitiz-kciten, denn nach einer so langen Zeit des ruhigen Besitzes wäre;sehr schwer, die Pfandschaftö-Objccte vom ursprünglichen hansteini-schen Eigenthum zu sondern, und doch konnten die von Hanstcinnachweisen, daß sie in allen von Mainz in Anspruch genommenenDörfern schon lange vor der Pfandschaft Eigenthum besessen hatten.So hatten bereits 1307 Heinrich und Lupold von Hanstein eineHufe iu Lcnterodc die sie ihr Eigenthum nenncu (memso nostioxroprio) an den Altar des heiligen Stephan zu Heiligenstadt ver-gabt, (Wolf, polit. Gesch. d. Eichsf. B. 1 Urkb. UXXI.) und auöeiner Urkunde von 1359 (Urkb. 123) ersieht man, daß die vonHaustein ^ dcö Vorwerks und des Zehnten zu Lcnterodc deinKnappen Haus Riemer von derAllcrburg verpfändeten.-Als daher Mainz am 7. September 1535 (Urkb. 160 u. 346)die Pfandschaft einziehen wollte und kündigte, legten die von Hau-stein durch Notariats-Jnstrument vom 28. März 1536 (Urkb. 348)in Gegenwart der gcsammtcn Mannschaft aus vor den DörfernRörich, Lenterode, Udra, Kirchgandern, Protcstation einund der Mainzische Abgeordnete, Johann Fogk, Domherr zu Mainz, !sahe sich zu der Erklärung genöthigt, daß der Erzbischof //nicht mehrverlange, noch anderes fordere und begehre, als die Erbhuldigungund was in dem Pfandbriefe erwähnt würde. Er versprach zugleich,,/in allem denjenigen, was die von Haustein in solchen Dörfernbeerbet oder berichtigt seyen, und was sie mit Briefschaften oder !beständigem Grunde und Urkunde darthun könnten, darin sollteihnen kein Abbruch, Jntracht, noch Verhinderung geschehen. Dennoch !müssen die von Haustein sich beschwert gefühlt haben, da sie sog«die Jntcrccssion des Markgrafen und Churfürsten Joachim vonBrandenburg (Bruders des damaligen Erzbischofs) nachsuchten,worauf 1539 der Erzbischof zu einem gütlichen Vergleich sich erbot.Wie derselbe zu Stande gekommen und wann er geschlossen ist,läßt sich nicht ermitteln, indessen ersieht man aus den Lchnspccifica- !tionen, daß Mainz von seinen Forderungen bedeutend nachgelassen Ihat. Denn es war nachzuweisen, wie oben bemerkt, daß die von