Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
55
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Geschichte der Burg Haustein.

SS

von Joh. Siegfried und Hans Hermann v. H. und demVormund v. Linsingen unterschrieben (Urkb. 607), durch die Mau-rermeister Clauß von Lindenwcrre und Christian Baderaus Tyrol von Ei sieben, wobei auch die zerfallene Brücke vonGrund aus reparirt worden. Der Bau kostete 114 Thlr. uud wardamit die zerfallene Brücke und Mauer, iuglcichcn das Pforthausuud Wachtstubcugcbäu, naeb einem Schreiben des Hans undCurt Christian v. Han stein an die Vettern vom 24. Mai1673, hergestellt (Urkb. 608). Zu den 114Thlrn. ertrug es demBeseuhauscr Stamm 64 Thlr., und dem Ershaufer Stamm, der14 Thlr. an Holz vorgeschossen, noch 50 Thlr., darunter der Wittwezu Rieden st ein 12^ Thlr. Ueber die Vertheilung zwischen denbeiden Stämmen war noch Prozeß beim Oberamt bis Dee. 1673.

Ueber diese Repartition beschwerte sich der BesenhausischeStamm und namentlich Hans Hermann, weil er mehr als derErShausische zur Reparatur beitragen solle, und weigerte die Aus-zahlung. Joh. Siegfried v.H. nannte diesQuinten seinesVetters Hans Hermann", der nur die armen Handwerksleutelänger mit ihremsawcr verdienten Lohne" hinhalten wollte. Diebeiden Bevollmächtigte sahen sich genöthigt, sich an den Obcramt-mauu des Eichsfeldes zu wenden und um Erecution zu bitten, wienachstehendes Schreiben beweist:

Churfürst!. Mainzischcr vornehmer Rath, Obcrambtmann vndtLandrichter des Eichsfcldes.

Hochwohlgeborner Freyherrgnädiger Herr.

Vnscrm hochgeehrten Herrn Oberambtmann können wir hier-mit nicht verhalten wclchergestalt Sämbtliche von Hanstcin wegengrgenwcrtigcr gcfchrlichcr Zeiten für guct befunden, Vnscr HausHahnstcin in etwas repariren zu laßen, gestaltsamb solcher reparaturhalber Vnö Vollmacht aufgetragen.

Wenn nun der Murmeister seine gedingte Arbeit Contract-mäßig verrichtet vndt deswegen seinen bedingten Lohn nicht unbilligfordert, Vuscrc mit interessirtcn Vettern aber mit Bcytragung ihresCvntingcnts sich saumselig bezeigen, des Murmeistcrs gelegenheitnicht ist, auf seinen lohn wcittcr zu warten. DeS geruhen E. Fr.

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