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2 (1872) Bis zum Jahre 1871 reichend
Entstehung
Seite
464
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Nachtrag

zu der Bestätigungsurkunde vom 24. Januar 1870.

Indem zu dem vorstehenden Statute, das Familien-Fideieommiss des Freiherrl.von Wangenheim-Winter stein. Stammes betreffend, bemerkt wird, dass

1. in §. 8 der statutarischen Bestimmungen nicht auf §. 56, sondern nachErklärung des Senior Familiae auf §. 52 dieser Bestimmungen Bezug zu neh-men ist;

2. nach einer ebenfalls von dem Senior Familiae gegebenen Erläuterung der der12. Generation der II. Branche des I. Viertels des Freiherrl. von Wangenheim-Winterstein. Familienstammes angehörende, am 4. December 1836 geboreneKönigl. Sachs. Lieutenat Ottobald, von Wangenheim im Jahre 1869 nicht ver-storben, sondern noch am Leben ist;

3. nach einer von dem Herzoglichen Justizamte zu Thal gegebenen Auskunft diezum Ober- und Untergut in Sonneborn gehörigen Triften am Hopfenberge inWintersteiner Flur nicht 71 Acker, sondern nur 71 □Ruthen betragen;

4. nach Auskunft desselben Justizamtes der Antheil des Obergutes in Wintersteinan der Hälfte von 4 Acker 44,7 □Rth. Trift, der Vitzgrundsrasen, FlurbuchNr. 113 und Nr. 310, nicht w /n, sondern nur ?/27 beträgt;

endlich

5. nach Auskunft desselben Justizamtes die zu t/4 zum Untergut in Brüheim ge- ,hörige, in Wintersteiner Flur belegene, betreffenden Orts sub m. beschriebeneHolzung nicht im „Katzbach", sondern im „Rappach" liegt,

wird zu dessen Beurkundung in Gemässheit höchsten Auftrags behufs Berichtigungdes Statuts der gegenwärtige Nachtrag zu der vorstehenden Bestätigungsurkunded. d. 24 Januar 1870 unter Aufrechterhaltung des übrigen Inhalts der letzterenhiermit ausgefertigt.

Gotha, den 14. Juli 1870.

Herzog!. Säehs. Staatsministerium(L. S.) tu Vertretung :

(gez.) Brückner.