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2 (1872) Bis zum Jahre 1871 reichend
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selben darboten, während alle auf die nicht zu den Stammgütern gehöri-gen Besitzungen sich beziehenden Dokumente ausgeschlossen blieben, undihre Erwähnung (von dem sich stets wiederholenden Inhalte der Lehn-briefe abgesehen) mir passlicher mit der zusammenhängenden Darstellungder Besitz-Verhältnisse der Eamilie und ihrer einzelnen Glieder zu ver-binden zu sein schien.

Statt der Auszüge aus den betreffenden Grundbüchern über den jetztverbliebenen Complex des Wangenheim'schen Stamm-Fideicommiss-Gu-tes gebe ich die beiden von unserm zeitigen Senior darüber angefertigtenKarten im verkleinerten Maassstabe.

Wenn ich die einzelnen Kummern der ersten Sammlung meistens mitAnmerkungen begleitete, in welchen ich den gegebenen Stoff historisch,wenn auch oft nur andeutend, weiter auszuführen suchte, so ist diesesbei der gegenwärtigen Sammlung meistens unterblieben, theils weil dasHeft dadurch zu umfangreich geworden wäre, theils aber auch weil esfür zweckmässiger gehalten werden musste, die gewonnenen Resultate füreine Geschichte der Wangenheim'schen Familie, unter steter Verwei-sung auf die urkundlichen Quellen, in ununterbrochenem Zusammenhangedarzustellen, und dafür ein eigenes Heft zu bestimmen, welches, so Gottwill, dem gegenwärtigen sofort nachfolgen soll, da es zum grössernTheile im Manuscripte von mir schon vollendet ist, und bald zum Druckereif sein wird.

Zwar liegt mir die Anmassung fern, eine solche Familien-Geschichtein einer den Anforderungen des heutigen Standes der historischen For-schung und Wissenschaft entsprechenden Weise liefern zu können, denndazu genügt mein historisches Wissen nicht, und auch die im Jahre 1857an alle Mitglieder der Familie gerichtete Bitte, meine Materialien durchreichliche Beiträge zu vervollständigen, hat nur bei einigen wenigenHerren Vettern, worunter ich besonders unsern lieben Senior in Brüheimnenne, den gewünschten Anklang gefunden.

Aber Beiträge zu einer solchen Geschichte kann ich liefern, und willsie meiner Familie nicht vorenthalten, wenngleich sie theilweise rechtmangelhaft sind. Ich folge dabei einer noch kurz vor seinem Tode anmich gerichteten Mahnung meines unvergesslichen Freundes Stüve, wel-cher mich dringend zur Publication meiner gesammelten Materialien auf-forderte , vor dem weitern Aufschieben, weil noch Mehreres und Bessereszu erwarten, mich warnte und mich erinnerte, dass das Bessere nur zuoft der Feind des Guten ist. Stüve hat die Beendigung des Drucks seinerOsnabrückschen Geschichte, deren Darstellung ihm ein Herzensbedürfnisswar, nicht mehr erlebt, ob es mir vergönnt sein wird, meine Beiträgezur Wangenheim'schen Familien-Geschichte, deren Vervielfältigungdurch den Druck ich'als eine mir obliegende Liebespflicht betrachte, nochim Druck vollendet zu sehen, steht in Gottes Hand!

Damit will ich aber nicht so eitel sein, mich und meine Feder einemgrossen Deutschen Mann (und das war der kleine Stüve) an die Seitezu setzen. Er durfte getrost sein Werk für die Oeffentlichkeit bestimmen,ich will meine Blätter nur meinen Vettern und Freunden vertraulich indie Hände geben, und das ist wohl ein Unterschied !

Geschrieben zu Wake in der Mitte des Jahres 1872.

Friedrich Hermann Albert v. Wangenheim.