sich oder zunächst in Bezug auf Lueern aufgezeichnet zu haben scheinen; darum wohlauch kommen in diesen Büchern viele Erinnerungen an eidgenössische Tage vor, ohnenähere Angabe der gepflogenen Verhandlungen.
Mit den Urkunden, dieser frühesten Quelle der Abschiede, wird es alleinmöglich, freilich nur in lückenvoller Reihenfolge, bis zur Entstehung der ewigen Bündeheraufzusteigen. Dankbar wurde aus gedruckten und ungedruckten Briefen, soweit sieerreichbar waren, jeder Wink benützt; selbst die leiseste Spur irgend eines eidgenössi-schen Zusammentretens in so alter Zeit schien der Verzeichnung würdig, wofern sie nurdurch ihre Quelle beglaubigt war. Es ist aber nicht nur möglich, sondern wohlnoth-wendig (gerade da diese Zeilen geschrieben werden, treffen neue Beiträge ein), daß ausden verschiedenen Archiven der einzelnen Orte, selbst geistlicher und weltlicher Genossen-schaften, noch manches Zeugniß eines eidgenössischen Tages zu erheben sein wird.
Daß die ewigen Bünde, die Friedbriefe mit Oesterreich, und andere Hauptver-träge der Eidgenossen unter sich oder mit dem Auslande, durch welche unser Freistaatbegründet ward und seinen ersten Bestand gewann, sich in möglichst genauem Abdruckeals Beilagen angereihet finden, dürfte eher Beifall als Tadel zu erwarten haben;leichter möchte einer Rüge begegnen, daß die Zahl der Beilagen nicht größer ausge-fallen ist. Indem diese auch iu die Reihe der Abschiede aufgenommen wurden, schienhinreichend von ihrem Inhalte nur das Bezeichnendste, und auch dieses so kurz alsmöglich, zu geben.
Dieselbe Gedrängtheit däuchte zuläßig, wo die Urkunden bereits gedruckt unddaher Jederman zugänglich sind, oder keine Gegenstände enthalten, die das eidge-nössische Recht eigentlich beschlagen; wo hingegen Letzteres der Fall ist, sowie ausnoch unabgedrucktem Pergamene, wurde stets ein erschöpfender Auszug gegeben, oder