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1 (1839) [Abschiede (1291 - 1429)] : mit den ewigen Bünden, den Friedbriefen und andern Hauptverträgen
Entstehung
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Orte und zu jeglicher Zeit des augenblicklichen Bedürfnisses gehalten. Ueber dieGeschäfte führte man noch kein Buch/ und wohl von der größern Zahl der alternTage/ durch welche die Eidgenossen auf die Gestaltung unsers Vaterlandes bedeutsamgewirkt/ gibt kein Buchstabe Zeugniß oder Meldung.

Der Quellen zu einer Sammlung der altern eidgenössischen Abschiede stnd vor-züglich drei: die eigentlichen Urkunden/ die Stadtbücher und Rathsbücher/und die Abschiedbücher selbst.

Was nun zuvorderst die Abschiedsammlungen betrifft/ so beginnen diesenicht früher als im fünfzehenten Jahrhunderte/ und fließen auch da in der erstenHälfte desselben nur noch spärlich. Es sind aber dieses anfänglich nicht eigentlicheSitzungsbücher/ sondern einzeln zusammengetragene Blätter/ auf welchen jeglicherSchreiber verzeichnete/ wie die Boten seiner Stadt von dem Tage schieden. Zurgegenwärtigen Sammlung/ die bis zum Jahre 1420 reicht/ haben die Abschiedbüchervon Lueern nur erst einen/ die von Zürich und Bern noch keinen Beitrag geliefert.

Die zweite/ bereits reicher stießende/ Quelle sind die Stadt- und Raths-bücher; aber auch diese werden erst gegen Ende des Vierzehenten Jahrhunderts regel-mäßiger geführt. Bern jedoch/ dessen Rathsbücher erst nach der Mitte des fünf-zehenten Jahrhunderts ihren Anfang nehme«/ gab zu dieser Sammlung noch nichts;desto mehr Zürich und Lucern. Allerdings enthält das Züricher Stadtbuch meist nurAndeutungen eidgenössischer Tage/ und bezeichnet die Weisungen ihrer Boten; aberdiese sind stets als Rathsbeschlüsse eingetragen/ und vergönnen manchen Blick in dasinnere Triebwerk damaliger Staatsklugheit. Am zahlreichsten und ausführlichstensind die Tage in den Rathsbüchern Lucerns behandelt: nur ist zu bedauern/ daß dieserStadt Schreiber (inner sechzehen Jahren folgen sich Vier im Amte) oftmals nur für