Gerechtigkeiten.
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und Wascnmeistcrci, „welches die v. H. von undenklichen Jahren„gehabt und hergebracht, und vor diesen Christoph Görtler„und dessen Sohn Ilieockorus zu Lehn getragen." Das Lehn-geld betrug auf jeden sich ereignenden Lehnfall 6 Thlr., danniz Thlr. Schreib- und Knechtgebühren, ein Kopfstück Muth- und16 ggr. Rcversgeld. Die Pflicht des Vasallen war:
„alle peinliche Fälle im Hansteinschen Gericht entweder durch sich„selbst, oder einen Fremden gegen Futter und Mahl umsonst zu„verrichten; ferner
„wann sämmtliche v. H. Gesinde ein oder andern Schadennehmen, und einen Beinbruch bekommen sollte, mit Rath und Thatbcistehen ohne Entgcld —
„auch wenn unsere Pferd und Vieh oder ein Hund lahm würde,selbigen helfen und Salbe dazu geben, (jedoch daß von unsernKnechten und Dienern der Hund geschmerct werde) —
„ingleichcn auf jedweden Adligen Hos alljährlich ein Stumpf-schwanz hergeben —
„die Gefängnisse um die Kost renoviren — alle Häute vondenen auf unsern freien Höfen den v. H. oder deren Pachtern zu-ständigen Vieh wiederum treulich abliefern —
„ferner jedes Jahr 1. Mai, 71 Paar gute ohntadelhaffteHandschuc und 21 Paar vor die Schultheißen in unserm Gerichtein die Behausung des Seniors zu behörigcr Distribution abgeben."
Diese Handschuhe lieferte 1752 bis 1756 für den Wascnmeister,der Handschuhmacher Joh. David Pieper in Göttingen. Am19. Nov. 1768 lieferte der Nachrichtcr, der mehrere Jahre solcheschuldig geblieben, auf einmal 200 Paar. Von den jährlichen 92Paar Hundschuhe erhielt jede der 2 Linien 30 Paar, nämlich dieErshäusische
das Haus Unterstein .Unterhof WahlhausenOberhof daselbst . .Oberstein . . . .Eröhanscn. . . .
30 Paar
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