Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
247
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v. Ungetheiltcr Lehnbesitz.

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Dieser Familien-Beschluß ist unterschrieben vonJoh. Siegfried v. Hanstein,

Hans Hermann v. Hanstein,

Hans v. Hanstein,

Curdt Hcnrich v. Linsingen, curawrio nomine,

Curdt Christian v. Hanstein,

Caspar Georg v. Hanstein,

Agnese v. Asseburg, Wittib von Hanstein.

Die Gelder wurden als eingegangen quittirt, wovon Joh.Siegfried zu ErsHausen als Senior der Familie am 30.Jan. 1677 223 Thlr. 11 gGr. 3 Batzen 3 Kr. an den Lehn-Sekrctar Rath Günther zu Mainz übersendet, wovon derselbefür seine Bemühung 18 Thlr., der bevollmächtigteCavalier, wel-cher für sie das Lehn empfangen, 10 Thlr. das übrige zurBezahlung des Lehn-, Siegel- :c. Geldes verwandt und der Restper Wechsel rcmittirt werden soll.

In den folgenden Rechnungen wurden an solchen Lehngeldernverausgabt:

172? nach Casscl 39 Thlr. 9 Pf.,

Fulda 48 Thlr.,

1723 Mainz 46 und 50 Thlr.,

Hannover 54 und 33 Thlr.,

1732 Cassel 52 Thlr. 6 gGr.

Später wurden dann Advocaten oder Prokuratoren in Mainzangenommen, welche dann außerdem natürlich noch ihre Deservitenberechneten.

Außer diesen Kosten an die auswärtigen Lehnhöfe und den,welche vie gehaltenen Lehntäge für die ertheilten Lehen verursachten,hatte diese Familienkasse auch noch andere gemeinschaftliche Aus-gaben zu bestreikn. Dahin gehörten auch leider die Kosten fürProzesse, deren wohl die wenigsten nöthig gewesen seyn mochten, unddie gegen die eignen Unterthanen am meisten zu bedauern waren.

Dergleichen Prozeßkosten kamen in der Rechnung von1688 vor, wo am 17. Febr. beim Mangel in der Kasse für solchein Bornhagen eine Anlage von 50 Thlr. und dann von 30 Thlr.gegen die Unterthanen beschlossen und

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