IZ, Ungetheiltcr Lehnbcsitz. 24S
6) doch zahlt jeder Stamm für seine Privat-Lehcn
für sich;
e) der Ueberschuß ist von jedem Aeltesten seinem Stammzu berechnen.
3) An den Lchngcldcrn soll künftig keinem Vasallen etwaserlassen werden, weil auch ihre, derv. Hanstein, Ober-lehnsherrn die Lchntare mit der Zeit gesteigert.
4) Von den mit Conscns der v. Haustein verkauften Lehenwird der 10. Pfennig bezahlt.
5) Anheimgefallene Lehen sollen, selbst wann sie auf Er-pectanz gegeben wären, nicht verschenkt, sondern nur ge-gen ein billiges „gi'Mium" verliehen werden.
6) Zu Ersparung der Unkosten, sollen in Zukunft die Lehn-leute auf einen Tag citirt werden, und ihren Eid zu-sammen ablegen.
An diesem Lehntage, der 4 Tage dauerte, wurden alle Va-sallen in dem Wirthshause in Betreff der Zehrung frei gehalten,und betrug dieser Posten an einem Tage 7 Thlr. und an dem4. Tage 13 Thlr. 28 Alb.
In dieser Rechnung von 1661 sind für die damalige Zeit,bald nach beendigtem Religionskriege der 30 Jahren, noch fol-gende Ausgab-Posten bemerkenswerth:
Für den Gesammt-Kasten 3 Thlr.
„ das große Siegel 2 ,,
,, den Lehnknecht ........ 1 ,,
,, ,, Trompeter 1 ,,
,, Hrn. Joh. Barkefeld von Duderstadt
dem Gelehrten (Urkb. 597) . . 10 „Dem Wirth vor 12 Mahlzeiten, wie er die
von Adel gespeiset 12 „
Vor das Gesinde vor 12 Mahlzeiten geben 6 „
" Bihr, so uff gehaltene Lchntage getrunken 6 „ 10 Alb.Hanß Rühling und andern Wirthen zu Wahl-hausen 7 „ 9 ,,
Curdclen, der Krämerin 8 ,,
Bauch Jobsten vor Brantewein 6 ,
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