IZ. Ungeteilter Lehnbesitz.
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Es sind gcgcn 48 Acker Land, Wiesen und Garten ohne Ge-bäude, und verpachtet.
b) Bestehende sind keine mehr vorhanden, seitdem durch dieAblösungs-Gcsetze vom 23. Jun. 1832 und 31. März 1835,sowie durch die Errichtung der Landeskredit-Kafsc, die Ablö-sung besonders der Natural-Zchnten sehr begünstigt und durchdas Gesetz vom 26. Aug. 1843 die Lehen, eigentliche, wieuneigcntliche, zu Gunsten der Vasallen völlig aufgehoben, undden Lchnhcrrn oder Obereigenthümern nur eine Entschädigungs-Forderung vorbehalten wurde.
c) Abgelöst wurden demnach in den Jahren 1837 bis 1842in Beziehung auf die Ablösungs-Gesctzc die Lehen
zu Hofgciömar ch Zehnten daselbst der Fam. Bonnct
zu Kelze (36(1 Thlr.);zu Witzen Hausen , der Zehnten der Fam. Kindervatcr,
das Lehen der Fam. Hnngershauscn,
5 Zehnten zu Unterrieden, ? Zehnten zu Hundcls-hauscn, ^ Zehnten zu Ellingcrode und bei Nic-der-Rosbach 1j Hufe Land der Familie v. Hansteinzu BesenHausen (für 370 Thlr.),zu Noßbach der Fam. Fahrend ach,zu Ellingerode
zu T r u bcnhause n
der Fam. Brand au,
zu Ober-Rieden Zehnten zu Hundelshauscn, Tru-benhauscn und Witzcnhausen der Familie Luc an.7 Morgen der Fam. Möhlhenrich;durch das Gesetz vom 26. Aug. 1848:zu Eblershausen ein Erbzinsgut der Fam. Gastrock,zu Kelze eine Hufe Land der Fam. Bonnet,zu H ofgeismar 2 Hufen Land und Zehntenw. dem Hos-pital daselbst," „ 2 Morgen Land w. dem Stadtrath das." 17AckerLand u.Gärtend.Fam. Schneider.
3) In Hannover,a ) Anheimgefallen durch Absterben des Mannsstammcs derFamilien Breithaupt', Buchholz undMühlerts zuGöt-