Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
IV
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oder mit dem an Hannover abgetretenen untern Theil des Eichs-fcldes (Duderstadt?c.) geschieden, wie die Amclnnren, Corn-bcrg, Hardenberg, Hopfgarten, Keudel und Minnige-rode, so daß jetzt nur noch 10 übrig geblieben sind; nämlichBodenhauscn, Bedungen, Bülzingöleb en, Eschwegc,vom Hagen, Hanstein, Harstall, Linsingen, Wcsteru-hagen und Wintzingerode. Bei den von Hanstein sollin Aufbewahrung der Urkunden eine Ausnahme gemacht wordenseyn, indem Wolf in seiner Politischen Geschichte des Eichsfeldcs(1792) I, S. 18 der Vorrede sagt:

«Es wäre zu wünschen, daß jede adliche Familie in Ansehungihrer Schriften solche Maßregeln ergriffen hätte, wie die vonHanstein. Diese setzte in ihrem Hausvertrag zu Fritzlar 1579fest, daß ihre Briefschaften in einem eisernen Kasten mit5 Schlössern gelegt, ein Inventarium darüber gemacht undeinem jeden von der Familie auf Verlangen Copieen zugestelltwerden sollten."

Der Vertrag von Fritzlar vom 29. Oct. 1579 (Urkb. 464)und die darin enthaltene Bestimmung findet sich allerdings vor,die indessen in diesem Thcilungsvcrtrag zwischen 5 Brüdern nurdiese anging; sie ist aber seitdem in vielen Familien-Confercnzcnallgemein wiederholt, scheint aber nicht vollzogen oder seitdemnicht fortgesetzt worden zu seyn. Die nachfolgenden Geschlechts-Acltesten, welche die Familiensachen leiteten, behielten gewöhnlichdie ausgefertigten Urkunden in ihrer Verwahrung, bis sie nachihrem Ableben, bei Abwesenheit der Erben, in das gemeinschaft-liche Familicngericht abgeliefert wurden, oder die Erben sie behiel-ten. Seit 50 Jahren ist davon manches entkommen, bis in derletzten Zeit wieder vieles gesammelt, namentlich im April 1849aus der Gerichts-Rcpositur die Urkunden (die sich in keinem eiser-nen Kasten befanden) und andere Familien-Papiere, die Original-Lehnbricfe und Confcrenz-Protokolle?c. herbeigeschafft und aus deneinzelnen Gütern und deren Copial-Büchern das Nöthige mitgctl;