Druckschrift 
2,2 (1863)
Entstehung
Seite
705
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uns berichtet: als ihr Bruder Detlof (S. 490) verstorbenEnde 1615 und bald darauf auch ihre Mutter den 24. März1613, welche beide sich der Vewirthschastung des väterlichenBesitzes unterzogen hatten, wären sie nach Hanse gekommen (s),es mag also wohl erst dann die Theilung stattgesunden haben,in welcher ein Nittersitz in Sandow und halb Trebichow anChristian fiel. Aus den Listen über Leistung der Roßdiensteder Crossen- und Züllichauschen Ritterschaft erfahren wir(S. 252), daß 1620 Christian schon zu Sandow wohnteund von diesem Städtlein an seinen Theil mit Bergen undhalb Trebichow Ii- Nitterpferd dem Musterherrn vorzuführenhatte. Noch aus dieser ersten Zeit enthält das Archiv zu Tre-bichow sehr umfassende Verhandlungen einer Klage HansCaspar's von Loeben gegen Christian von W. Eshatte nämlich des Elfteren Diener unbefugt in des LetzterenWaldgehegen mit einer Koppel Hunde gejagt, und war daraufvon Christian's Leuten eingefangen worden. Ohne näherans die sehr ausführlichen gegenseitigen Auslassungen einzu-gehen, die ihrer Umständlichkeit wegen eine Rarität deS reich-haltigen Archivs geworden sind, sei nur die Entscheidung desVerwesers Joachim von Winterfeld cl. ct. Crossen den12. October 1620 dahin lautend erwähnt: daß dem HansCaspar von Loebeu der eingesperrte Diener, sein Pferdnebst Zeug und Hunde ohne Entgelt) wieder herauszugeben sei.Christian's Handschrift ist zumeist flüchtig und undeutlich.Der Besitz der Familie erhielt alsbald durch die gemeinsammit Sieg ism und von Stoessel auf Lantersdorf mittelstKaufvertrag Sandow den 22. December 1622 von Eusta-chius von Sch lieben, Creditoreu, erworbenen sogenanntenTammendorffschen Güter, in Pansch und Bogen für 60000 Thlr.zu 24 gerechnet, einen sehr erheblichen Zuwachs. In

der Theilung beider Käufer erhielt Christian die andereHälfte von Trebichow, das ganze Dorf Radeuickel mit dem