Köln als auch Jülich ihn forderte. Diese Kitterpferde wurdenübrigens nicht mehr in natura gestellt, sondern eine bestimmteSumme für sie gezahlt. Im Jahre 1642 wurden für den Greven-hof statt des Pferdes 40 Rthlr. gefordert, aber ,weg großSchadens 20 nachgelassen'. (Anhang Nr. 2.)
Vergebens bemühten sich die Schnehagen diese Lastenvon dem Hofe abzuwälzen, oder sie wenigstens zu verringern.Obschon der Herzog von Jülich im Keversal vom 3. November1649 versprochen hatte, die früheren feuda promiseua, diedurch Irrtum oder auch absichtlich Mannlehen geworden, aufRemonstration ,gnädigst remediiren zu wollen', gelang esSchnehagen doch weder auf der Lehnmusterung zu Bergheimam 14. April 1654, noch zu Hambach am 9. September 1675,den Grevenhof von der Qualität des Mannlehens zu befreien.Eben so wenig Erfolg hatten seine diesbezüglichen Supplikenvom 19. September 1673 und vom 27. April 1676, in welchener sich ausserdem beklagte, dass 16 Morgen, die im JüliehschenLehnbrief ständen, jemals weder von ihm, noch von seinemVater und Altvater, sondern von Fremden besessen wordenseien. (Anhang Nr. 10.)
Nach Bernhard Hüdebrand Schnehagens Tod wurde seinSohn, Johann Schnehagen am 18. September 1696 von JohannWilhelm, Pfalzgraf bei Rhein, (Anhang 11) und am 21. Mai1702 von Dietrich Quadt, Freiherrn von Landskron mit ,demgroßen Hof zu Oberdrees' belehnt. (Anhang Nr. 12.) Die Ver-hältnisse der Familie waren damals keine glänzenden mehr.Verschiedene Anzeichen deuten darauf hin, dass der im Jahre1702 verstorbene Bruder Johanns, Sigisbert, Schuld an ihremRuin war. Unter anderm war dieser der Harffschen Fundation600 Thaler schuldig geblieben, welche Schnehagens Schwager,der Aremberger Rentmeister Johann Baptist de Ridder, denErben auf den Grevenhof kreditierte. Wie es scheint, hatteman schon damals die Absicht, anstatt Johann Schnehagen,seinen Schwager de Ridder mit dem Grevenhof belehnen zu
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