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5 (1859) Urkunden der fränkischen Linie : 1378 - 1398
Entstehung
Seite
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vncl alle ire Erben vnd noclikomen, einen guten gerechten redlichen kauff-brieiT vmb soliche vorbenante gut geben, doran vnserm Herren von Eyhstetauch benügt, vnd vmb die werschaft sol er im auch vergewissen vnd ver-pürgen mit dreyen guten bürgen, als recht ist. vnd sol vnserr herre vonEyhstet, den kauffbrieff von der guter wegen machen, als lannds recht vndgewonheit ist; So sol Heinrich Schencke den scliuldbrieff machen vnd fertigen;wer dann das die brielf zu hefftig vnd zu ernstlichen begriffen vnd gemachtwürden, das bestee an vns, dorein wir reden vnd sprechen mugen vnd sullen,noch vnserr aller erkentnüsse, das yetwedem teil geleich geschee vnd gee.Dornoch scheiden wir, das Heinrich Schencke von lewttershawsen vnsermherren von Eyhstet alle brieff, die er über die vorgeschriben guter alle hat,sie sein von geistlichen oder werntlichen gerichten zustundan eingeben vndantwortten sol; Wurden aber furbas vnd hinnoch dheinerley brieff von solichervorgeschriben guter wegen, die v r or datum dits briefs geben vnd geschribenweren worden, aufgeworffen, furbracht oder geczeigt, die sullen dheinerleyekrafft noch macht haben, sundern gentzlichen vnd gar todt vnd abe sein on-geuercle. Wer aber, claz dheinerleye einteile oder zuspruche in der werschaft den guten gesclieen, die sol Heinrich schencke oder sein erben vertreten,als recht ist, vnd sol vnserr herre von Eyhstet in die brieff über die gut leihenzum rechten, ob in des not geschee vnd noch dem rechten, so sullen sie vn-serm Pierren von Eyhstet dieselben brief zustundan wider eingeben vnd ant-

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wortten ongeuerde. Auch scheiden wir alle alte vnd hewrige sandt Michelszinsz vnd gulte, was der noch verhannden vncl nicht beczalt seine!, vnsermherren von Eyhstet, der die sol vnd mag einfodern vnd aufheben lassen,vrkunde vnd wäre zewgnüsse geben wir diesen brieff versigelt, mit vuser 11beden anhangenden Insigeln versigelt (sie!), Der geben vnd gesclieen ist zuNuremberg, am dinstag vor sandt Symonis vnd Jude tage, von gotes geburtDrewtzehenliundert Jar vnd darnoch In dem Sibenvndnewntzigistem Jare.

(Original im Snnigi. Jkirisrljctt licidjsttrdjiur.

mit ;mh. Burggrüflichen Secretsiegeln. wie bei Nr. COVII. und OCCXCVIII.