Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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Besaamung und so Scheffel Gersten, auch <o Scheffel Haaber, zu kllnfftigcrSommer Besaamung, dann so Scheffel Rost Gctreyding, halb Korn halb Gerste,^ melckcndc Kühe, 2 tragende Säumütter, 2 Wintcrlänffer, so Stück Schaaf-vieh, halb Schaaffe, halb Jährlinge, ; Waagen ; Pflug ; Egge mit aller Zu-gehör, doch ohne Ketten, nebst allen Key der Schäfferey befindlichen Geräthesambt Kunzcn, Briihfässern, Melckpölten und dergleichen im Kuhestall, wie nichtsweniger mit allen Satz-, Bruth- und Leich-Karppen in Teichen, doch sxclusivs20 schock Bruth, so Herr verkeuffer, wenn solche vorhanden, sich reserviret, anobwohlgedachten Herrn von Tümplingk durch Bausch und Bogen, nach Ausweis;der darüber itzo zugleich mitansgeferttigten Spccification derer Grundstücken,umb und vor achtzehen tausend Gulden Meißnischer Wehrung gewisse und be-ständige Kauffsummen und Einhundert Thalcr Herrn verkeuffers Ehelicbstenzum Heerdt Geld erb- und eigenthümblich, reserviret sich aber bis nechstkünfftig^ValxurAis t^uno Ein Tausend Sieben Hundert geliebts Gott in den Untcr-höffischen Wohngebeuden vor sich und die geliebten Seinigen freye Herbergeund bis dahin benöthigtes Brenn- und Feuerholz, sowohl nothdiirfftiges Heuund Stroh vor seine z Pferde und übrig habendes Rind- und ander Vieh,sonsten aber soll und will Er, so bald gnädigste Landesherrschaftliche Ratificationüber diesen Tontract erfolget, und zward so bald nach bevorstehender NeuenJahres Meße geliebts Gott, das verkauffte Guth mit deßcn Unterthancn,Sinß und Lehen Leuten Herrrn Keuffern würcklich übergeben und selbigen indie geruhige posssss bringen und setzen, auch die vorhandenen vocumente undLrieffschafften Lckslitcr ertradiren, wie ehr denn bis dahin das sämbtliche Ge-sind mit Kost und Lohn zu versorgen und auch Herrn Keuffern das Walpurgisund Michael Künfftiges Jahr von der Schäfferey fällig werdende Pachtgeld an^80 ff. sambt einem Hammel, zwey Schaaffcn und einem Gsterlamm swelchescbenfalß der Schäfer mit in Pacht zu geben hat) cinhcbon zu laßen crbötig,dagegen Herr Kcuffcr auch besagtem Schäfer das hintcrstcllige Getreydich zugeben hat, hingegen promittiret und verspricht Herr Keuffer vor berührterNebcrgabe und zward uf schon gedachte-itztkünfftige Neue Iahrsmeße geliebtsGott an dem abgehandelten Kauffpretio Acht Tausend Gulden an unverschlageneRcichsmüntze bcnebcnst deren Thalcr Heerdt Geld alhier in Form seinenHerrn verkeuffer baar zu bezahlen, dann Acht Tausend gülden an Wexelbriefennach Leiptziger Wcxel-Recht Key sothaner Bezahlung auszustellen und solcheuf Herrn verkeuffcrn einzurichten, welche denn dieser uf die Gstermeße desherannahenden Jahrs geliebts Gott cum Inbsrssss einzuheben befugtseyn solle. Für den Fall daß es wieder vermuthen ins stocken gerathen solle,so thut Herr Keuffer gehörige Gewehr oder allenfalß von andern seinen mittel»schuldige Zahlung leisten.

Belangende hierncchst die übrige Zweitausend Gulden zur Erfüllung desabgehandelten Kauffschillings so läst Herr verkeuffer solche nf Jahr und Tagab aeto an auf die Gewehr an diesem Guthe stehend, werden aber an derNene» Jahres-Mcße ^nno an Herrn verkeuffern vollends bezahlet undbiß zum würcklichen Erfolg deßcn von Herrn Keuffern, und zward iedes Hundert,wie gewöhnlich, mit fllnff fl. verzinßet, nach welcher Bezahlung Herr verkeuffer