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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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Im Uebrigen wird von Herrn Käufern Herrn Verkäufern wegen dererrückständigen Kauf-Geldern zwar die reservirte Hypothec an beyden crkaufftcnGüthern zugestanden, es bleibet aber dieser auch verbunden, jenen nicht nurvor alle An- und Zuspräche, sondern auch die vorher und in angezogenen An-schlage angegebene Anzahl derer Aecker, von Feldern, Wiesen, Gärthen undHolzung, sowohl Sinnßen, zinnßbaren Stücken, Frohnen und Diensten land-übliche Gewehr zu leisten. Endlich entsagen beyderseits Herrn Eontrahcntcnallen diesem Kaufe entgegen stehenden Ausflüchten des Scheinhandels, Wiß-oder Nichtverstandes, anders abgehandelter als niedergeschriebener Dinge, derlistigen Ueberredung, Verlezung über- oder unter die Helffte und der Wieder-einsezuug in vorigen Stand oder wie selbige sonst Nahmen haben oder erdachtwerden mögen, auch der Rechts-Regul, daß eine allgemeine Verzicht nichtsgelte, wo nicht eine besondere vorhergegangen, und transigiren zugleich darübermit guten Wißen und Wohlbedacht, Jedoch verbindet sich Herr Käufer zugleichdahin, daß er wegen derer sowohl zum Angelds gebenden sooo Thlr. als auchderer nach der von Herrn Verkäufern zu besorgenden Berichtigung der Lichtcn-haynischen Land-Erben Forderung annoch zu bezahlende 8000 Thlr. Steuer-Scheine, mithin in Lumina vor ^6 000 Thlr., in proprio haßten, auch H. Ver-käufern auf den Fall, wenn solche binnen clato des geschlossenen Kauf-Eon-tracts und s Jahren zur Bezahlung nicht kommen solten, durch baaro Bezah-lung befriedigen und inmittelst wegen sothaucr tSvoo Thlr. die Hypothcc andenen verkaufftcn Güthern ausdrücklich zugestehen will. In Uhrkuud und Be-glaubigung dessen haben beiderseits Herren Eontrahenten diesen Kauff-Eoutracteigenhändig unterschrieben und besiegelt, treulich und sonder Gefährde, auffnHauße Böhlen, am t«. Augnsti ao. t?so.

(D, L.) Vr. Paul Wilhelm Weidlich, (K. 8.) Ludwig Gtto von Tümpling,als Verkäufer.

(V. L>) Carl Gottlicb Weidlich V. als Mitbelehnter,welcher wegen der an denen Güthern Ezolshayn undKönneriz mit verkäuffern habenden gesammten Hand seineEinwilligung in vorstehenden Kauf mittelst eigner Handund Unterschrift auch beygedrückten Petschaft declariret.

Loueorclab oriZinali.

Morizburg an der Elster, am 2S. Sept. t-50.

Heinrich Gottlob Grötzsch, Secr.