Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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äato, zwischen Endesunterschriebenen, dem König!. Pohl», und Ehurfürstl.Zächff. wohlbestallten Amtmann zu Rochliz, Herrn Dr. Paul Wilhelm Weiblichen,verkäuffer eines, und dem auch Königl. Pohln. und Ehurfürstl. Lächß. Hoch-wohlbestallten Amtshanptinann Tit. Herrn Ludwig Gtto von Tümpling,Käuffern andern Theils, über die Rittergüther Ezoldshayn und Könderiz nach-stehender ehrlicher und unwandelbarer Kauff verabredet und geschlossen worden,nehmlich: Es verkauffet wohlbenannter Herr Amtmann Dr. Weidlich, mitausdrücklicher Einwilligung seines Bruders, Herrn Dr. Carl Gottlieb Weidlich?,Königl. Pohln. und Ehurfürstl. Sächß. Amtmanns zu Wiesenburg, als welchenverkäuffer, bey Annehmung derer Güther, die gesamte Hand und Riitbelehn-schaft daran zugestanden, seine unter des hohen Stiffts Naumburg Tanzleyunweit Zeiz gelegene beyde Rittergüther Ezoldshayn und Könderiz, auchAdpertinentien an Lehn und Erbe, Wohn- und Wirthschaffts-Gebäuden, Feldern,Gärthen, Hölzern, Wiesen, Huthweyden, Trifften, Teichen, Fischwassern, Bächen,Zinnßen, Diensten, Fröhnen, Echrifftsäßigkcit, üurs Datrouatus, mit dem be-nachbarten Hauße Gstrau alternative exercirend, iezt aber an dem HaußeEzoldshayn stehend, Vber- und Erbgerichtcn, Jagd-Gerechtigkeit, auch allenandern Regalien, Rechten, Frcyheiten und Gerechtigkeit, allenthalben nicktsdavon ausgeschlossen, besonders aber 9 Hufen oder 508 Acker freyes Ritterguth-Feld bey Ezoldshayn, und

5 Hufen s Acker oder sz Acker dergleichen bey Könderiz,

Acker zweyhauigte Wiesen bey ersteru Guthe,

^0 Acker dergleichen bey letztern,

2ö Acker Huthweyde bey erstern Guthe,

6 Acker dergleichen bey letztcrn Guthe,

50 Acker Gber- und Unterholz, an Eichen, Buchen, Ellern und dergleichen,alles nach Inhalt des ohngefehren Anschlags, sammt denen luvsutarüs beyderGüther, wie selbige die bisherigen Pachter derersclben in Nuz und Brauch ge-habt und davon beglaubte Abschrift ausgeantworttet worden, samt seinen eigen-thümlichen Mobilien, welche die Lichtenhaynischen Erben nach der zwischendenenselben und dem seel. Hoffrath Herr Karl Gottfried Weidlichen getroffenenAbhandlung im Gute zu lassen verbunden sind, und also die von Herrn Der-käuffern zu eigenen Gebrauch geschaffte Feder-Betten, Küchentisch und Taffee-Jeug darunter nicht mit begriffen, an Hochwohlgedachten Herrn Amtshaupt-mann von Tümpling um und vor

Zwey und drcyßig Tausend vierhundert Thalcru,den Thaler zu 2H gr. gerechnet, und zwar:

Dreyßig Tausend Thalervor erwehnte beyde Güther und

Zwey Tausend vier Hundert Thaler pro luvsutariis ot Uolülilzus,folgendergestallt zu bezahlen, als: vier Tausend Thaler baar zum Angelde inbevorstehender Leipziger Rlichaelis-Rkeß-Zahl-Woche iezigen ^«soten Jahres,woinöglich an Franz. Gelde oder doch vollwichtigen Ducaten, sowohl vorheronoch am so. Septbr. nach alsdann von Herrn vcrkänffcrn an Herrn Käuf-sern bewirkten richtigen Rebergabe beyder Güther und derer luvsutariorum,