Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
90
Einzelbild herunterladen
 

— 90 —

Mannlehen Guth Klein Aga, nach vorher gegangenen reifflichen überleg- ge-pflogenen Rathschlag- und handelung, ein zu recht beständiger und uuwieder-rufflicher Erbkauff biß auf gnädige Einwilligung und Zufriedenheit derer auchhochgebohrnen Graffcn und Herrn, sämbtlichen der jüngcrn Linie Reußen,Graffen und Herrn von Plauen, alß Agnaten und respective Lehens Herren,verabhandclt gcschloßeu und vollzogen worden. Nehmlichon es erkaufft derHochgebohrne Graff und Herr, Herr Heinrich der Andere Altere und derzeitälteste Reuß, Graff und Herr von Plauen, und die hochgebohrne Gräffin undFrau, Frau Anna Dorothea vcrwittibte Reußin, Gräffin und Frau von Plauen,gcbohrne Gräffin zu Schwarzburg und Hohnstein :e. in eingangs erwchntcrund tragender Vormundschafft Dero freundlich geliebten miinderjährigen resp.Herren Vettern und Söhnen, das in dero Herrschafft Gera gelegene Ritter-und Mann Lehen Guth Klein Aga, mit deßen ein- und Jugehörungen, Frey-heiten und Gerechtigkeiten, Nutzungen und Beschwerungen au Geist- undweltlichen Dorffschafften, Unterthanen, dem halben llurs ?atrou«.tus, hauß,Hoff, Scheuren, Ställen und dem was in solchen Erd, Nied- und Nagelfest ist,itsru Gärten, Feldern, wiesen, Hoxffbergen, Teichen und Teichstädten, Gehölzen,Buschwercken, Geldt- und Getreyde Jinßen, Pferde und handfrohudiensten,Erbgerichten in Dorff Feld und Fluhr, wie auch über andere zu diesem Guthgehörige Unterthanen und deren Höffe und Güthere, item der gesambteu sonder-bahren Tausch- und Kaufs Lehnwahren, von Hunderten Zehen gerechnet, soofft sich deren einfall eigenen wird, ingleichen den Brau und Dllrrhauße,Schäfferey und Schenckwohnung, wie auch der Schenckgerechtigkcit und jursxrolridsuäi, mit dieser Bescheidenheit, daß wenn die Unterthanen die auf ihreneigenthümlichen Ackern gebauete Gersten verbrauet, ihnen ein mehrere? zubrauen oder frembde Bier einzuschleiffeu nicht erlaubet, iteru Fuchs- undHaasen-Iagten, Hüncr und Vogelfang, nicht weniger die Berechtigten Jagtenan Rehen und Schweinen, sowohl weydgängen, Viehe und Schaaf Trifften undandern Nuzbarkeiten, wie dieselbigen immer Nahmen haben mögen, ganz nichtsdavon (außer denen Hcrmsdorffischeu Unterthanen, so ein s, purtsLehen ist, und ein Stück holtz nach Steinbrücken zu Lehen gehend, als welchebeide Stücke ausdrücklich Key diesem gegenwärtigen Kauf ausgezogen und vonvcrkäuffern behalten worden) ausgeschlossen, allermaßen der setzige Besitzer solchesalles bißher innen gehabt und besetzen, genuzet und gebrauchet, oder auch nutzenund gebrauchen können oder sollen, nach inhalt des hierüber vorhandenenErbrcgisters, übergebeuen unverfänglichen Anschlags und dos Guths Ertragssambt denen Leheubrieffen, jedoch nur durch Bausch und Bogen und ohne ge-wehr oberwehnten Anschlags und Ertrags von eingangs wohlbemelteten HerrnVeit Ludwig von Timplingen umb und vor Zwey und Droyßig Tausend fünff-hundert Gülden Meißnischer Mehrung, den Gülden zu 2t guten Groschen, undden Groschen zu Z2 guten Meißnischen Pfennigen gerechnet, Beständig veraccordirter Kauf Summa, dergestalt, daß iezo, bcy der würcklichcn traditio,!,gleich fünfftausoud Gulden, und dann künfftige Neujahrs tög? Dreizehentausendund fünffhuudert Gülden bahr zum Angeldte, das übrige aber auf nachfolgendeTermine, nehmlich