Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
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44. Rudolf Wilhelm II. von Tümpling a. d. L). Bergsulza (ff0)kaust von den Brüdern Thristophorus, Leopold, Moritz undWilhelm von Gudenus das Rittergut Udestedt bei Erfurt für5000 Reichsthaler.

Erfurt, f6st5 Juni 29.Handschrift: Abschrift: Geh. Haupt- und Staats-Archiv Weimar, H82Y,Acta Udestedt.

Kund und zu wissen sey hiermit, das heute endtes gesetzten Dato zwischenbit. Herrn Thristophoro, Leopolds, Mauritio und Wilhelms Gudenius Gebrüderneines und tut. Herrn Rudolphs Wilhelms von Tümpling andern Theils folgenderKaufs-Tontract jedoch rsssrvato Illustrissirui ckoruiui ksnclalls aoussusu undbiß zu Ihro Hochgräfl. Gnaden von Schwartzburg würcklicher gnädigster Ge-nehmhaltung verabredet gehandelt und geschlossen worden. Nemblich es ver-kauffen eingangs erwehnte Herrn Gudenische Gebrüder in Trsurth mit Be-willigung deren ihnen hierzu bestalter Turatorn und Tutorn hierbey eigenhändigerUnterschrifft vor sich ihre Lehnserben und Nachkommen an abgedachten Herrnvon Tümpling?, deßen männliche Leibes Lehnserben, ihr väterliches zu Udestedtin Thür Maintz-Trfurthischen territorio gelegenes Ulanlehnguth, welches IhroHochgräfliche Gnaden von Schwartzburg? zu Lehn gehet, biß uf dero erfolgtengnädigsten Lehnsherrlichen Tonsens samt allen darzn gehörigen pertinentienan Hauß, Hofs, Gartten, Scheune, Schassstall und andern Ställen, den neuer-bauten Brauhauße, denen zu diesem Guthe gehörigen Manns- und WeiberKirchstühlen, auch allen in einer absonderlichen Sxecification befindlichen Inven-tarien-Stücken sambt allen was Trdt-, Niedt- und Nagelfeste ist nebst den-5 Hüffen Arthlandt und achthalb Acker Wiosewachs in dem Udestedter Fcldteund Fluhr gelegen, samt allem Nutzen, Rechten und Gerechtigkeiten, iu spsvismit dem zurs libörtutüs s,t> ousrs iuüosxitatiouis ruilituris (Tinquartirung),soweit solches zwischen ihnen und der Gemeinde in Gegenwart des Thurfürstl.Mayntzischen Regierungsraths tit. Herrn Dr. Dietrich Wilhelmi Matthias ver-glichen und von diesen recessiret und niedergeschrieben worden, ingleichcn mitden freien Brau-, Brandewein- und Schenkgerechtigkeiten an Bier-, Briehahn-nnd Brandewein nebst der Bcfreyung von Trankstener, Accis und BlassenGeldt und wie sothanes väterliches Mannlehn der Herr Vater seelig tat. derStadtschultheiß Gudenius, sie die Herrn Söhne selbsten gehabt und durch deroPachter be(se)ßcn, genntzet und gebrauchet haben, alles besage alter vergleiche,iu 8ururua mit aller (Quantität und (ZZualität, so sie vsuclitorss exerciret,nutzen und gebrauchen können, auch andern in Lehnbriefen gesetzten Stücken<doch daß außer der vier Hüffen Landes und achthalb Acker Wiese-wachsHerren Verkauffern zu einem Mehrerin unverbündlich) solche dann und wannohne Zuthuung der Herren verkauffern alß ein künftiger Vasall aus seinenMitteln zu dem Mann lehnguthe hinwieder beyzubringen, umb und vor funfftausend Reichsthaler Kaufs-Summa, jeden zu 2-5 Meißnischen Groschen gerechnet,