— 83 —
überbringen und dabey mich ersuchen lassen, das; ich mich doch, weil Er, derHerr von Tümpling, unpäßlich darnieder lege und nicht wüßte ob und wannGott über Ihn gebieten möchte und dcchcro gesonnen, seinen letzten willen vormir als einer verpflichteten Ambtspcrson zu eröffnen, den folgenden Tag,nemlich den ezusüsm, nacher Raußdorf in deßen Adeliche Wohnung ver-fügen, seinen letzten willen anhören, solchen fleißig registriren und in einerechte form bringen, auch sodann denen ^.ctis pmblicis beifügen möchte, Alßhabe seinem Suchen zu gratificiron ich kein Bedenken gehabt, sondern heuteEndesgcsetzten clato mich nach gedachten Raußdorf in des Herrn von Tümp-ling adeliche Wohnung begeben und Key meiner Ankunft denselben in deruntern Stube zwar bettlägerig, iedoch Key gantz völligen verstände und guterDisposition angetroffen, da Gr dann meines Erscheinens halber sich freundlichbedancket und dabey mir zn verstehen gegeben, wie Er nebst seiner Ehe-liebsten Ihrer beyden Verlassenschaft halber, soviel daß Erbe betrifft, inrichtigkeit zu seyn vorangebe, inmaßcn Er schon vorlängst gewillet gewesen einTestament zu verfertigen, weil ich nun sowohl von dem Herrn von Tümplingalß dessen adelichen Eheiiebsten Frau Tatharinen Sabinen von Tümpling ge-bohrne von Gräsin verstanden, daß sie beyde entschlossen wehren ein ll'ssts.-meutum rscixrocnm aufzurichten; Alß ist zuvörderst des Herrn von Tümplinqadelichen Eheliebsten Herr Hanß Wilhelm Milich auf Bockedra zr. von mirheute Dato in deni adelichen Hause zu Raußdorf auf der iksstutorin begehrenzum Ariegischen Vormunde nü ürmc actum Ambtswegen constituiret, nacb-gchende aber von ihnen beyden in gegenwart zweyer hierzu erforderten Schöxpen,namentlich Hanßen wurmb, Gerichtsschuldheißen, und Hanßen Vogels, Gerichts-schöxxen, beyden Innwohner zu Raußdorf, nachfolgende Disposition und Ver-ordnung in vim ultimas voluutatis nach vorhergeschehener gcnngsanier undreiflicher Ueberlegung angegeben und ausgesprochen worden.
Nemlich
Es haben sowohl adelicher Herr Testator der von Tümpling, als dessen Ehe-liebste die adeliche Frau Testatorin, sich wohl und christlich erinnert, daß Siegleich allen Adams Rindern nach dem verderbten Sünden fall dieses zeitlichegesegnen und von der Welt abscheiden müßen, dahero dieselben in Erinnerungsolcher Ihrer Sterblichkeit, wann nemlich Gott der Allerhöchste, in dessen HandIhrer beyder Leben und Tod stünde, Sie nach seinen väterlichen willen überkurz oder über lang aus dieser Vergänglichkeit in die ewige Himmclsfreudeabfordern würde, Ihre Seelen in die treuen Hände Ihres Erlösers Jesu Christi,die Leiber aber der Erden, als unser aller Mutter, biß zur fröhlichen Auf-erstehung befehlen und begehret haben wollten, daß sie von denen Ihrigenehrlich und wie es Key denen von Adel Herkommens wehre zur Erden be-stattet werden möchten. Hiernächst haben beyde hochadelichen Eheleute hier-mit und in kraft dieses einander zu beständigen Erben rscixroes instituiretund cingesetzet, daß eines des andern einiger Erbe seyn solle, iedoch ufffolgende maßen und zwar, da es adclichem Herrn Testator, dem von Tümpling,ronveniret, So sollen seiner Gemahlin Disposition nach
>. Seines Herrn Bruders des Herr Bbristwachtmeisters Georg Christophs
s»