Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
77
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Nachkommen, vmb vnd vor ^2ZY fl. 2 gr. s Meißnischen Wehrung, dengülden zu 2; gr. vnd den groscheu Zu ^2 gerechnet, beständiger vnd ge-wißer Raufsumme folgend gestallt zu bezahlen: Alß 200 st. hat Herrn Ver-käufers Frau GroßMnttcr tat. Frau Sibylla Mechtilda von Sandersleben ge-bohrne von Dienstedten alimentationsgelder an der Rauf Summe zu prätcn-diren, welche Herr Räufer von der Raufsumma decurtiret vnd solche Zeitihres Lebens Landüblichermaaßen fährlich mit M st. verinteressirct, nachihrem, der Frau Großmutter, todte aber fallen diese 200 st. auf HerrnRäufern vnd die Seinigen Erblich zurücke; Weile derselbe so st. HerrnverRäufern Zu seiner Höchstnötigen Reise Baar bezahlt vnd vergnüget, des-wegen Herr verRäufer seinem an diesen 20a st. habenden Rechte nochmalenRrast dieses gantzfreywillig, wohlbedächtig vnd mißlichen renunciren, besonder«auch über die Wohlempfangene so st. mit kräftiger Verzeihung des nicht aus-gezahlten oder nicht empfangenen geldes Hierdurch quittiren vnd dem von Tümp-ling diese 200 st. auf obiger maaßen vnd weiße Rrast dieses cediren, abtretenvnd Erblichen übereignen thut, dahingegen ist der von Tümxlingk schuldig,den dritten Theil zu der Frau von Sandersleben entstehenden Beerdigung, sonach Gottes willen erfolgen möchte, vor sich vnd ohne Zuthun des HerrnverRäufers zu verschaffen.

Nächst diesem werden -500 st. wegen Herrn VerRäufers Frau Mutter tick.Frau Annen Eatharinen von Sandersleben gebohrner von Bünau Wittibe,welche Sie loeo clotis illatus Zu fordern, von der Raufsumma abgezogen Vnddarbey in Herrn Räufers willRühr zestellet, solche qoo st. der Frau von Sanders-leben oder nach deren erfolgten Seel. absterben ihrer Fr. Tochter tit. FrauAnnen Dorotheen von Wangenheimb gebohrner Von Sandersleben WittibenZu Greutzschen gegen (ZZuittung zu bezahlen oder zu verzinsen, aber solcheJährlich mit 20 st. Landüblichcn Zu verzinsen, welchen Zinß Er abgedachterFrau von Sandersleben richtig abzuführen schuldig, dafcrn Sie aber zu ihrembedürfen? vnd Vnterhalt an diesem Capital etwas aufzuheben gemeinet, sollsodann Herr Räufer schuldig seyn, ihr damit unweigerlich zustatten Zu Rommen,jedoch daß solches Herrn Räufern ein halb Jahr vor der Zahlung wißend ge-than werde. Da auch gedachte Frau von Sandersleben nach Gottes willenversterben vnd das völlige Capital ausgekündiget würde, soll solches ein gantzJahr Zuvor geschehen. So hat auch ferner Herr Käufer seinen Herrn Ver-Räufer« sobalden Zur Angabe -500 st. düchtig Müntze vnd Reichs Sorten Baarvnd in einer richtig Summa Zu treuen Händen wohl gczahlet, über welche-500 st. er auch Kräftigster maßen, mit verZeihung des nicht ausgezahlten odernicht empfangenen Geldes, Hierdurch quittirt, daß also von der geschlossenenRaufSumma der ^229 st. 2 gr. s ^oov st. auf obige maaß vnd Weise ab-fallen vnd vergnüget sein, vnd also an der Rauf Summa noch 229 st. 2 gr.S übrig, von welcher rückständigen Host Herr Räufer ;8S st. 2 gr. ;o diean diesem Rauf nechstbemeltcn Creditores, welche an ihn Hiermit Kraft diesesgewiesen, Bstern Baar vnd ohne einiges ferner? Zuthun des Ver-

Räufers contentiren vnd befriedigen soll vnd will, weßhalbcn sich auch Herr