zu continuiren, vorspricht auch krafft dieses, daß wo ferne Er die gesetztenFristen und Termine über verhoffcn nicht einhalten, sondern in rnorn seinwürde, das sodann die verfallene tag Zoitgelder Er nicht alleine Landüblichverzinßen, sondern auch alle durch den Verzug verursachte schaden und aengstonohne wiedcrfechten Herrn Verkäufern restituircn will, gestalt denn der vonTümpling ihme das verkaufte Ritterguth Stadt Sulza sambt allen und jedenZubehörungen, biß zu vollständiger Bezahlung der versprochenen Kaufsumme,zu einem ausdrücklichen unterxfandt cum clausula, constitnti posssssoril inbester Rechts und gewohnheitsform reserviret und bedinget, Hingegen seinenHerrn abkäufer das verkaufte Ritterguth weitcrs nicht als Gülden- undSchuldenfrey zugewehren und Ihme durch würkliche lehensauflaßung nacherfolgter oberwehuter erlegung der Zooo fl. inclusive seiner Frau SchwesterEhegeldt in posssssionsrn vacuaur st guistarn zu bringen, Key Ihrer Hoch-sürstlichen Durchlaucht zu Weimar die Lehen über solch verkaufte Ritterguthund darzu gehörigen Stücke auszulasten, die Frau Mutter dahin zu bewegen,daß Sie nebenst ihren kriegischen Vormund in diesen Rauf willige, der HerrenMitbelehnten Tonsens zu verschaffen, auch die Helfte der hierzu gehörigenSpesen zu tragen, auch bey Tradition und einräumung mehr berührtesRitterguts, welches künftige Pfingsten instehenden (6?s. Jahres geschehensoll, alle in Händen habende Documenta so Käufern von Nöthen entwederin «Original oder abschrift zu extradiren und auszuantworten zugesagot undversprochen. Nun dann beyde contrahirende Partheien, in beysoin dererhierzu erbothenen Herren Interponenten und beystände, denen in diesemKauf-Tontract begriffenen plaeitis und ccmvsntis nach zu leben mit Handgebender treu und glauben und adelichen pg,rc>l1 einander versprochen, Alßhaben Sie, zu mehror Assecuration und Versicherung aller darwicderstehendenAusflüchten, insonderheit rc. hiermit freywillig und wohl bedächtig also unddergestalt renunciret und abgesaget, daß weder Herr Verkäufern noch HerrKäufern wieder diesen aufrichtig und ehrlich geschlossenen Handel nichts schüzenliberiren und besreyen soll, außer beständige und unverbrüchliche Haltung des-jenigen was hierinnen allenthalben begriffen exprimiret und verschrieben, Allestreulichen, gefährde und arge list gänzlich ausgeschloßen.
Zu Uhrkund ist dieser, biß auf der Landesfürstlichen und Lohensherrlicheuhohen (Obrigkeit gnädigsten Tonsens, ratification und Tonfirmation, verbindlichgeschloßene Kanfcontract in clnplo ausgefertigt, von denen Herrn Tontrahcntenund beyständen sipfillanclo st sulzscribsnclc» corroborirst und bekräftiget undhöchst crmeldter Landesfürstlichen und Lehnsherrlichen gnädigsten (Obrigkeit zuRatifikation und Tonfirmation, welches alles in nntcrthänigsten gehorsam ge-bethen wird, pflichtschuldigst vorzutragen und nf gleiche Kosten zu ertrahirenbeschloßen worden.
Geschehen Schieben den Februar ^.o. ^675.
(D, 8.) Veit Ludwig von Tümpling. sD. 8.) Wolf David von Raschau.
(D. 8.) Wolf Albrecht von Könitz (Troutz?) (D. 8.) Joachim Heinrich Raschauals Zeuge. tnognnm tsstis rsguisitus st
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