Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
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39. Veit Ludwig von Tümpling a. d. Bergsulza, auf schieben,(98) verkauft an Wolf David von Raschau das RittergutStadt Sulza für 5000 fl.

Schieben, (675 Februar (.

Handschrift: Hosgerichts-Archiv zu Jena, Original.

Zurvissen sei hiermit denen Jenigen, so es zu wissen von Nöthen, daß imnahmen des Allerhöchsten untengcsetzten Dato zwischen denen HochEdelgebohrnen,Gestrengen und vesten, Herrn Veit Ludwig von Tümpling, Torneten uf Schieben,an einem, und dem gleich HochEdelgebohrnen, Gestrengen und wohl Manvesten,Herrn Wolf David von Raschau uf Lunzig, anderstheils, ein aufrichtiger un-widerruflicher, verbindlicher und zu Recht beständiger Ranf-Tontract um seinererbtes Ritterguth Stadt Sultza angeleget, verhandelt und nachfolgender ge-stalt beschloßen worden, Nehmlich es verkauft Hochadelich ermeldter VeitLudwig von Tümpling, vor sich, alle seine leides Lehens Erben, Erbnchmcn,Mitbclchnte und Nachkommen und sanften vor jeder männiglich, gleich Hoch-adelich bemeldten Herrn Wolf David von Raschau, deßen leibeslchens- auchderen Erben und Nachkommen, sein väterlich ererbtes Ritterguth Stadt Sulzamit allen und jeden Appertinentien an tvohngebäudc, Scheunen, Ställen, sambtallen was drinnen Erd- Nied- Nagel undt mauerfcste ist, Item Garten, dar-zugehörigen Feldern und Ackerbau, mit der anizo darauf befindlichen Winter-saat, und wie es Pachter über Sommer besamen muß, Wiesen, Fischwasser aufder Illmen, Schäferep, Schafställe, Triften, Gehölzen, berechtigten Niederjagten,Pfordt- und Hand-Frohnen, Diensten und Backhäusern zue Stadt- und DorfSulza, so viel ihm hieran zukömxt, auch allen andern als hier specificirten, be-nambten und unbenahmten Regalien, Gerechtigkeiten, Nuzungen und Stiikkcn,was zue solchen Ritterguthe und Appertinentien gehöret, nicht das geringstdavon ausgeschlossen, allermaßen solches sein Herr Vater seel. Hanß Georgvon Tümpling, Rittmeister, und Er Herr Verkäufer alles geruhlichen innengehabt, besetzen und gebrauchet oder auf das beste hätte geniesen und ge-brauchen können, sollen, oder mögen, iedoch ohne Inventario, um und vorfünftausend gülden, jeden gülden zu 2t gr. und jeden groschen zu t2 gerechnet,Meißnischer wehrung ganzer Kauf- und Hauptsumma, exclusive der beschweh-rungen, dergestalt zu bezahlen und zu vergnügen als: dreytausend gülden giebtHerr Räufer künftige Pfingsten dieses instehenden Jahres t67S, inclusive derTausend gülden, welche sich Herr Verkäufer, wegen seiner Frau Schwester,Frauen Amalien von Raschau gebohrnen von Tümpling, Ehegeldt abkürzenläßet, hingegen promittirct und verspricht Herr Räufer der von Raschaunebenst seiner Eheliebsten und kriegischen Vormund hierüber gerichtlich zuquittiren und zu renunciren; die rückständigen zweytausend gülden aber versprichtHerr Räufer iedesmahl Pfingsten mit Fünfhundert gülden, iedoch ohne Jinß,abzuführen und künftige Pfingsten, fristes Gott, wenn man schreiben wird t6?ö,den ansang zu machen, und damit biß zu vollständiger Tomplirung der sooo st.