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absterben Friedrichs von Lothulinsky dein vesten Unserm lieben Getreuen HannßGßwalten von Tümpling zue Berck Sultza wegen seines Weibes Elisabethen,gedachtes von Lothulinßky Schwester, ausstattnng nnd anderer Forderung Keydenen von Witzlcben in Abschlag der Kaufgelder uf gewiße maße verhelfenworden, wicderumb zue gedachten Guthc zu zue bringen vnd biß dahcro zwischenuns und gedachtem von Tümpling unterschiedliche Handelungen deßwcgen vor-gangen, Alß haben wir uns endlich unterm heutigen clato mit demselben undzwar mit vorwissen und Willen seines Weibes auch ihres bestalten kriegischenVormundes wegen der Zweytausent Siebenhundert acht und siebcntzig Guldenso er seines Weibes halber vermöge der am Ztcn dieses instehendenMonats in unserm Ambt Weimar zwischen ihme und Rittmeister Georg Fried-richen von Wizleben vorgangenen und allerdings von ihnen beliebeten abrech-nunge annoch zu fordern, dahin verglichen, daß gedachter Hannß Dßwaltvon Tümpling vor sich nnd von wegen seines Weibes diejenigen pertinenz-stücke, welche er noch wegen seiner Forderung inne hat, uns cediren und ab-tretten solle und wolle, welche abtrettunge und übergebunge er auch hiermit undin crafft dieses wie es zu rechten bestendigsten geschehen solle oder mag würck-lichen geleistet. Dargegen aber wollen wir ihme die abgedachte Forderung der2??8 fl. 9^/2°)' nachfolgender gestaldt bezahlen, Nemblichen DreitzehenhundertGulden im Ukartio nechstkommend von den Kauffgeldern des Guths Mark-vippach auß unserer fürstlichen Ronth-Tammer, dann ferner laut unsererSpecial Lession Eintausent Gulden wiederkauffliche Schuld, so das Ambt Weimarbey denen Harraßischen witben zu Ulrichshalben zue fodern, vnd endlichen dieübrigen vierhundert und acht und siebenzig Gulden y^/s s). von der Landt undTranksteuer in der pstege Denstedt, die er von Terminen zu Terminen vonden Gcrichts-Iunckern nach Innhaldt deß an sie ertheileton Befehlichs gegenquitung erheben nechstkommend Ksminisosrs damit anfangen und darüber ge-bührlich quittiren, auch ihme bis er damit gänzlich befriediget kein eintrag ge-schehen, auch was wir inmittelst ihm an solchen ^78 st. g'/i aus unsererfürstlichen Renth-Lammer zahlen werden, daß er es an denen angewiesenenSteuern wiederum abrechnen zu lassen schuldig sein solle. Welches unser be-schehenes Gegen-Versxrechen der von Tümpling also unterthänig angenommen,sich der vcrholffenen Guether hiermit genzlich begeben nnd die Documenta, soer deswegen in Händen, zu Unserer Fürstl. Renth-Lammer eingeliefert. ZueUrkund auch umb steiffer und vester Haltung willen deßen, was hierinnen ver-prochen, ist dieser Receß doppelt verfertiget, von Uns eigenhändig unterschriebenund mit unfern fürstlichen Lanzlei-Secretal betrucket, auch von dem von Tümplingsamt deßen Weibe und ihrem Kricgischen Vormunde endseribirst und besiegelt,Ein Exemplar in sürstlicher Renth-Lammer behalten und das andere demvon Tümpling ausgehändiget worden. Geschehen zu Weimar den ^6. äuuuurii
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sU, 8.) Wilhelm in. p>r.
(U. 8.) Hanß Vßwalt von Tümplingk rn. xr.ihn ehlicher vndt Krigischer vohrmundtschaft meineß Weibes.
Elißabeth von Timplingk geborene von Lottulinßky.