— 5H —
Was nun ein Jeden zugefallen folgett hernacher, Nemblichen:
Iungker Georg Gtten ist das Guth Tümpling? Mitt desselben ein vndzngehörung (außer die Weinberge so sonderlichenn getheilet) beneben dem priß-nitz Holtze Staudiz vndt Storchs Hölzlein zugefallen vnd vermöge der Los-zeddel, so hernacher gesagtt, uf 979z st. angeschlagen, ohne die Beschwerung,welche albereid hiervon abgezogen,
2. Iungker Hans Gßwaldten ist das Rittergutt Berg Sulza, allermaßender Vater solches vonn den Hertzogen zu Sachßen erkaufst, vor vndt vmbI0S20 st. ohne einige Beschwerung nach Inhalt des Loßzedels zugefallen,vnnd weil sich solch Gutt In dem brüderlichen Anschlage höher denn das zuTümpling? erstrecken thut, müßen Iungker Georg Gtten von der Baarschafftnoch 827 st. herausgegeben vnd erstattet werden,
z. Iungker Rudolph Albrechten ist das Gutt Leißlau, der Vber vndvnterhof sowohl das Gutt Stöben, mit derer ein vnndt zngehörung, Item derBackofen zu Dorff Sulza vnnd 2000 ff. Tapital Inn der Fürstl. Sachs. Rentte-rey Weimar stehend, vnndt also eins mit dem Andern Lehnsweise für 973z st.mit der Beschwerung zugeschlagen, davon ?S3 ff. Beschwerung abgezogen, be-stehen noch 9025 ff. — mangeln ihn noch zu seiner völligen Auszahlung 5595 ff.sol aber maßen von der Baarschafft genohmmen vndt hierzugelegt worden.
H. Dem Unmündigen Iungker Wolf Christoph von Tümpling ist dasGutt posewiz mitt seiner zugehörung zukommen.
Hierzu ist serner geschlagen:
2000 ff. Capital zu Weimar Inn der Fürstl. Renth Cammer stehend,Der Robliz mit seinen zugehörigen Zinßen vnndt Frondiensten,
Die Gerichtt öberst vnndt niederst zum dritten theil mit den erbzinnßen vnd
frondienstenn zue Stadt vnndt Feldt Sulza, Alles zum Drittentheil,Der dritte Theil an Backofen zu Stadt Sulza, auch der dritte Theil der Erb-
zinsen zu Eberstedt, Trebra, pfulsborn vnndt großen Heringen,An Erbstücken: Des Feldmeisters stücke, Kressengelenge, des Alten Gleitsmansstück, Alles vf der Klause nach Schinditz gelegen, ist izo Brache vndtdurchaus gedingett, Anna Aßmussottel vnd Keisersgelenge, im mittel-feldte, mitt Winterfruchten, alles zusammen ohne beschwerung, welcheabgezogen, vf 8H7S ff. laud des Loß Zedels angeschlagen, mangeln alsoPosewitz noch 2ZHS ff., darmitt es den Andern Guttern gleichst!mmigkgemachtt wirdt, vndt ist also der gantze mangel der drepen Gütter Tümp-ling, Leißlau vnd Posewitz qss? ff., die sollen an nachfolgenden brief-lichen Urkunden ausgeantwortet werden:qsoo ff. bei der Frau Schenckin zue Frauenxrißnitz stehendt,
5000 ff. bei Herr Heinrich Schencken, daruor der von Azendorff zum HeinichenBürge ist, — Müssen also den vier Lehnserben Ingesambt von diesenbeiden xosten 9ZZ ff. wiederumb herausgegeben werden, Nemblichen:Wenn Iungker Georg Vtto Herrn Heinrich Schencken ^000 ff. vf sichnehmen wil, muß er vber die 827 ff., die ihm zu erfllllung seiner Kaufsnmmageburen, an den 5000 ff. in die gemeine Erbschafft ^7Z ff. herausgeben,