Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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gebraucht; vnnd nach seinem Absterben vonn Joachim Wolffenn.TZurinussenn,Hanß Abraham vnnd Hansenn von Bortzigk zue Neidtschitz auch Anthoniovonn Harstal zu Aasekirchenn, alß verordentenn vnnd bestettigtenn Vormunden»des vnnmündigenn Bernhardten aller vonn Meckhausen» gebriidern zueBosewitz, nach besage aufgerichter briff vnnd Siegell gemeltter Dtto vonnTumxlingenn erkaufst, deßgleichenn vonn vnnsern Räthenn wie sich gebueretaufftzulassenn, dem Lehenn er itzo volge gethan, Zu rechtem Mannlehenn ge-reicht vnnd geliehenn, so viel wir vonn Rechtswegen» dorann zuuerleihennhabenn.

Reichen vnnd leihenn gedachtem Gtto vonn Tumxlingenn vnnd seinenrechten leibeslehens Erben» obberurtte guettere vnnd stucke hiermitt vnndinn crafft dieses brieffes, solche forttmehr vonn vnnß vnnd vnnsernn brudernauch beiderseits erben zu rechtem Mannlehenn Inne zu habenn, zu besitzenn,zugenießen vnnd zugebrauchenn, auch inn vnnserm vnnd seiner Liebd. AmptTamburgk mit einem reisigenn Pferde zuuordienen, den Lehenn so offt die zufalle kommenn volge zu thun vnnd sich gegenn vnnß vnnd S. L. damitt alsozu halttenn Alß Mannlehenn Altherkommenn recht vnnd gewonheit ist. Vonnvnnß vnnd S. L. auch mennigklich doran vngehindertt.

Do aber wir x. hierbey x. zu Vrkundt p. Gebenn zu Weimar am2Z. ?sdrnarii /tnno ;s>ZZ.

18. Beleibdingung von Katharina von Tümpling geb. von Bünaua. d. Schlöben mit Stöben ic.

Weimar, März s.

Handschrift: Abschrift: Acta über Stöben, ;s8o ;soz, Nr. XIII, von Tümp-ling (von Weimar nach Meiningen abgegeben).

von Gottes gnaden Wir Friederich Wilhelm Hertzogk zue Sachßen Vor-mund vnd der Thür Sachßen Administrator Landtgraff in Thüringen vndtMarggraff zu Meißen,

Bekennen machen kund iedmenniglich das wir vmb vntertheniger vleißigerbitte willen vnsers lieben getreuen Gtten von Tümplings doselbst der Erbarnvnserer lieben besondern Tattarinen seiner Ehelichen Hausfrauen auf Ihr zu-gebrachtes Ehegeld vnd gebürlich kegenvormechtnus, welches alles sich Innachtzehen hundert fl. erstrecken thut, Nachuolgende vnderschiedene stücke angüttern vnd gelde auf dem lehenn vnd Erbe, von vnns vnd vnsernn bruederruhrende vnd In vnnserm vnd S. L. Ambt Tamburgk gelegen», die Zeitt der-selben lebens welche er wie sich gebnrtt vor vnsern vorordenten Rathen auf-gelaßenn vnd nach landesgewonheitt wiederumb angegriffen hatt, zu einerrechten leibzucht gnedigst bewilligt vnd verschrieben habenn, Bewilligen vndvorschreiben Ihr dieselbigen hirmitt gegenwertiglich In chrafft dieses briuesNemlich ein frep Erblehen zu Stöben mit seiner behaußunge vnd vmbfangkauch -h gr. geldt Jinßen, 2 Genßen, z Jhenische schösset Hafers, Item z-^ Jhe-