sucht vimd gebetten, ihme das gutt Leißlan, welches er vonu Wolfs Christoffvnnd lsanß Jürgen vonu Weidenbach gebrndere vor vnnd vmb 2?zo fl. er-?aufft, vff etzliche jähr seines väterlichen willen vnnd gefallen? cintzureumen,darmit, weil er nuniehr mitt gottlicher hulff vnnd beistandt sich inn heiligenehestandt eintznlassenn entschlossen, er neben seiner lieben vertrauten ihrenunterhalt vnnd bleibende stette haben, behaltten vnnd sich als getreue eheleutedarauff nehren vnnd versorgen möchten. Vnnd obwohl etzlicher «nassen außallerhandt Ursachen, das der vatter der kinder mehr, verweigerunge eingefallen,ist es doch letzlichen durch beide vnterhendeler nach viel gebrauchtem an-gewandtem möglichen vleiß dahin abgehandelt, bewilliget vnnd vertragenworden, das der vater Vtto von Tümpling? erwehntem seinem lieben söhnWolfs Thristoffen solch vonn ihme angemuhtt vnnd begert gutt Leißlau mitaller vnnd ieder gerechtigkeit nach besage des darüber vfgerichten kauffbrienes,nichts ausgetzogen, sondern allermassen er solches vonn denn von Weidenbacherkaufft, gantz vnnd gar eigenthumblichen vbergeben vnnd dieser gestalt ein-gereumet, das nach seines, des vonn Tumxlinges, absterben, welches die gott-liche allmacht gnedig lange fristen vnnd vcrhueten wolle, seine nach sichverlassene lehenserben seder insonderheit auß dem ritter- vnnd lehenguttTümpling?, vnnd ?einem andern ortt, 2?z<z fl. (inmassen Wolfs Christofs vonTümpling?, ihr eldester bruder, am gutt Leißlau empfangen vnnd im gebrauchbe?ommen) zum vorauß nhemen vnnd ein ieglicher ann seinem nutz vnnd ge-brauch vngehindert schaffen sollen; die vbermasse aber am ritterlehen, baar-schafft vnnd andern, so ihnen den lehenserben inngesambt zustendig?, sollen siemit einander sich bruderlichen, wie erbteilungs recht, vergleichen vnnd vortragen,das ?eine wiederwerttig?eit vnter ihnen zu spuren. Ts soll aber gleichwohlvielberurtter Wolfs Christofs von Tümpling? jerlichen vf ostern unnd jedesjähr besonders seinen sreundtlichen lieben vater, weil ihm unser lieber gottdas leben fristet, vonn solchem fl., ?egen einem be?entnus, zur beisteuergeben vnnd darneben den ritterdienst surften landtsteuer vnnd alle andere be-schwerunge, welche vormuege des darueber vfgerichten ?auffbrieues vff solchemgutt Leißlau stehendt, ohne einiges menschen zu-thun vor sich alleine gelltenvnnd tragen, auch den bewilligtenn 55 fl. jerlicher beisteuer ?einen abbruchgebrauchenn, sondern dieselben alletzeit ostern richtig erlegen. Vo aber inneinem oder mehren termin mit den zugesagten fl. nicht eingehüllten, WolfsChristoff sich auch sonstenn ?egen seinem lieben vater der gebuer nach nicht?indtlichen ertzeigen vnnd verhaltten wurde, soll ihm, dem vater, solch vber-gebenes vnnd abgetrettenes gutt alletzeit ein halb fahr zuuorn wiederumbausftzu?undigen vnnd inn seinem gebrauch zu nhemen hiemit gantz vn-benhommen sein. Weil auch der ackerbau durch Gtto von Tümpling, als demvater, nuhmer vber sommer gottlob woll bestellet, die brache gleichs vals ge-schehen, will er vf sein eigen costen die ruhr^ vnnd die sahatfrucht auch vor-richten, das getreidicht inn die scheun vorschaffen, alleine das Wolfs Christoff
" Zweites pflügen.