Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
754
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und Wir Allergnädigst rosolviret, von deßen dadurch vaoantgewordenen Oarnison-IiczAimont anderweitig zu äisponirsn; Sohaben Wir allergnädigst gut gefunden, Solches dein Obristenund bisherigen tüommanäour Tossauschcn Düsilior-DkAiments,George Wolff von Tümpling, wegen Seiner Uns und UnsermAöniglichen pause bis dahin geleisteten treu allerunterthänigstenund ersprießlichsten Dienste, auch bey alleu vorgewesenen AriegesBegebenheiten bewiesenen rühmlichen (üouäuito und Tapferkeit,hinwiederum zu oonterirsn und anzuvertrauen:

Wir thun Solches auch hiermit und in Arafst dieses, über-geben ihm bemeldeten Obristen von Tümpling jetztbenanntesSydowsches Garnison - UeA'inxznt und haben denselben darübermit nachstehender Llapitulation versehen wollen, und zwar:

Soll dasselbe hinkünfftig seinen Nahmen führen, Gr das(lommanclo darüber haben, und alle dabey sich befindende Stabs-und andere Oktieiers, samt Gemeine, ihm als ihren fürgesetztcnObristen nnd Olmk allen schuldigen kiespoot und Gehorsahmerweisen.

2.

Uluß gedachter Obrister von Tiimpling Sorge tragen, daßdieses Llarnison-UöAimont jedesinahl in gutem uud oomplotonStande erhalten, und kein Platz von einem Gemeinen längstensin Friedens-Zeiten über Acht Tage vueant bleibe, sondernbinnen solcher Zeit wieder besetzet, die Oktioiors so wohl alsGemeine, zu Beobachtung ihrer Schuldigkeit angewiesen, auchdasjenige, so zu ihrer Verpflegung assi^nirot und gezahlet wird,denenselben samt und sonders ohne unzulässige Abzüge gereichetwerde.

I.

Wir verleihen auch bemeldeten Obristen von Tümpling bcydiesem Aogiment die .lurisclietion in (Avil- und (üriminul-