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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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491
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Lr. Aonigl. Ulajestät laßen dahero solches Dero HusarenRegimente von bVolcky nachrichtlich in Gnaden crösnen, nnt deinBefehl, solches dein Obrist Lieutenant von Tümpling zu declariren,wie Dero Allerhöchste Person ihn: wegen seiner bei Gelegenheitseiner Gefangenschaft bezeigten Dravour und Benehmens alle Ge-rechtigkeit widerfahren laße und ihm deshalb mit Grund nichtdas geringste zur Last gelegt werden kann.

Aus Lr. Königl. Uäajestät Allergnädigsten Lpecial-Bcfehl.(gez.) von Rohdich."

Der König selbst erließ folgende Ordre ^ an Ferdinand:

Utein lieber Obrist Lieutenant von Tümpling. Ihr werdetselbst einsehen, daß ich mit denen Leuten, die Guck? gefangen ge-nommen und außer Thätigkcit gesezct haben, nicht in Unterhand-lung treten kann, um Türe eingegangene Verbindlichkeiten auf-zuheben, daher müßet j^hr in Geduld stehen und die Unterdrückungderer Insurgenten mit Ruhe abwarten, worzu ich Tuch anmahne,als Tuer wohl atkvotionirter Koenig.

(gez.) Friedrich Ulillhclm."

Der commandirende General in Lüdpreußen, Generallieute-nant Graf Schwerin, Nesse des Feldmarschalls, richtete selbstfolgendes Schreiben an Ferdinand:'^

Tw. können gewiß überzeugt seyn, daß ich mich den Vorfallmit UÜadalinsky gleich nicht anders denken konnte und zu demTnde auch gleich Lr. Ulajestät den vorläufigen Bericht so inachte,und haben Lr. Uäajestät es auch blos deshalb befohlen die Lachenoch durch ein Kriegs Recht untersuchen und beurtheilen zu laßen,um der Grinds jeden üblen Gedanken der nur entstehen könnte,zu benehmen, als welches ich glaube Tw. selbst lieb seyn wird.

" Abschrift ans jenen Tagen im Archiv zn Thalstein.

^ Abschrift ans jenen Tagen im Archiv zn Thalstein.